Anfrage:
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
1. Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Stadt Rödermark über keine Antidiskriminierungsstelle. Ist das korrekt? Falls ja, weshalb sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Einrichtung einer solchen Stelle?
2. Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Stadt Rödermark über keine*n Gleichstellungsbeauftragte*n. Ist das korrekt? Falls ja, weshalb sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Einrichtung einer solchen Stelle?
3. Es lässt sich kein aktuelles Integrationskonzept der Stadt Rödermark an offizieller Stelle finden (https://roedermark.de/bildung-familie-
soziales/integrationsbeauftragte/integrationskonzept/). Zudem datiert der letzte Evaluationsbericht zum Integrationskonzept der Stadt Rödermark „Wir sind alle Rödermärker“ aus dem Zeitraum 2015/2016, obwohl „in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur am 23. April 2013 vereinbart wurde“, dass der Bericht in einem Zweijahresrhythmus vorgelegt werden soll“
(Zitat aus dem genannten Evaluationsbericht, S.2, https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/BdB/Integration/Konzept/Evaluationsbericht15_16.pdf). Worin begründen sich diese beiden Sachverhalte?
4. Im Jahr 2011 hat die Stadt Rödermark die Charta der Vielfalt unterzeichnet und sich damit der sieben Dimensionen von „Diversity Management“ angenommen. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 3 Jahren innerhalb der Verwaltung im Bereich „Diversity“ durchgeführt, bzw. werden gerade durchgeführt oder sind angedacht?
(Als Referenzrahmen für solcherlei Maßnahmen siehe Handreichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Kapitel 6, S. 23-25,
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Diversity_Mainstreaming/handreichung_diversity_mainstreaming_verwaltung_20120412.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
5. Welche durch die Verwaltung initiierten, überprüften und/oder koordinierten Richtlinien und sonstigen Maßnahmen gibt es in Rödermark, um Diskriminierung jeglicher Form entgegenzuwirken?
6. Verfügt der Magistrat grundsätzlich über belastbare Daten zu Diskriminierung jeglicher Form in Rödermark? Wenn ja, was sagen diese nach Einschätzung des Magistrates aus? Wie beurteilt der Magistrat (unabhängig davon oder darüber hinaus) den Status Quo von Diskriminierung und Diversität in Rödermark und etwaigen Handlungsbedarf?