Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 31. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 22.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Dieburger Straße Süd" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch; Antrag des Vorhabenträgers Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0006/20  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers – Früchtenicht & Riedl OR GbR/ Dieburg – das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A49 „Dieburger Straße Süd“.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A49 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A49 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    22.01.2020 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Frau Grüner und Herrn Schweiger vom Ingenieurbüro Schweiger+Scholz, den Vorhabenträger Herrn Christian Früchtenicht und den Architekten Herrn Riegelbeck.

 

Nach einleitenden Worten durch Herrn Bürgermeister Rotter, stellt Herr Schweiger das geplante Projekt vor.

Die Fragen aus der Versammlung werden beantwortet.

 

Herr Gensert beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Daraufhin unterbricht der Vorsitzende die Sitzung in der Zeit von 20.25 Uhr bis 20.30 Uhr. Nach der Unterbrechung und kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers Früchtenicht & Riedl OR GbR/ Dieburg das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A49 „Dieburger Straße Süd“.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A49 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A49 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig beschlossen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    23.01.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Energie und Stadtentwicklung an.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    04.02.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Nach Erläuterungen durch Herrn rgermeister Rotter zu der Vorlage des Magistrates wird diese vereinbarungsgemäß ohne Aussprache abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers Früchtenicht & Riedl OR GbR/ Dieburg das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A49 „Dieburger Straße Süd“.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A49 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A49 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (8), SPD (6), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 3  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: Schutzstreifen für Radfahrende  
FDP/0270/19  
Ö 4  
Antrag der Fraktion FWR: Versickerung Oberflächenwasser und Gründächer  
FWR/0199_1/19  
Ö 5  
Antrag der Fraktion FWR: Verkehrsbelastung in Rödermark  
FWR/0258/19  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion: Rödermark muss seinen Status als Mittelzentrum behalten! Mittelzentren im Kreis Offenbach sowie im Ballungsraum Rhein-Main erhalten und stärken!  
Enthält Anlagen
FDP/0267_1/19  
Ö 7  
Antrag der FDP-Fraktion: Überarbeitung der Grünpflegepläne in Rödermark nach ökologischen Kriterien  
FDP/0268/19  
Ö 8     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen