Bürgermeister Kern begründet den geplanten Grundstücksverkauf.
Nach einer intensiv geführten Diskussion mit Wortmeldungen aller Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher in der Folge abstimmen.
Beschluss:
Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002 qm an den in der Anlage genannten Interessenten.
Der Kaufpreis wird den Marktgegebenheiten angepasst und auf 890.660,00 € inkl. Erschließungskosten festgesetzt.
Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen:
mindestens 50 % der Wohneinheiten wird an Personen vermietet,
die 60 Jahre und älter sind oder
mobil eingeschränkt sind mit einem Grad der Behinderung von mind. 30 %
Diese Verpflichtung wird im Kaufvertrag schuldrechtlich mit einem Betrag von 100.000,00 € auf die Dauer von 30 Jahren abgesichert. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung wird ein entsprechender Anteil dieses Betrages (bemessen nach Zeitablauf und Schwere des Verstoßes) fällig. Der Erwerber hat gegenüber der Stadt Rödermark eine Reportpflicht hinsichtlich der Belegung der Wohnungen, die in den Kaufvertrag mitaufgenommen wird.
Die Bauaufsicht stimmt der geplanten Bebauung zu.
Der Erwerber errichtet und unterhält für die Dauer von 30 Jahren auf der angrenzenden Parzelle 287 einen öffentlichen Bewegungspark überwiegend für Senioren.
Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.
Die Entwurfsplanung des Erwerbers wird Bestandteil des Kaufvertrages zum Nachweis der gewerblichen Nutzung.
Die Verpflichtung zur Errichtung von behindertengerechten Wohnungen gemäß den einschlägigen DIN-Normen (z.B. DIN 18040-2) wird in den Kaufvertrag mit aufgenommen.
Die Nutzung und Gestaltung der Parzelle 287 wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, FDP
Ablehnung: SPD, 2x FWR
Enthaltung: 1x FWR