Nach Begründung durch die Antrag stellenden Fraktionen und weiteren Stellungnahmen der übrigen Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:
Der Magistrat wird beauftragt, festzustellen und zu prüfen, ob und inwieweit zusätzliche Standorte für soziale Einrichtungen oder Einrichtungen mit gesellschaftlichem oder sozialem Auftrag künftig in der Stadt Rödermark benötigt werden.
Als soziale Einrichtungen im Sinne dieses Prüfauftrages sind insbesondere anzusehen:
- Alten- und Senioreneinrichtungen
- Betreutes Wohnen für Senioren
- Altenpflegeheime
- Sozialstationen, Stationen für Kurzzeitpflege
- Kindertagesstätten, U3-Betreuungseinrichtungen
- Mehrgenerationenhaus
- Hospiz
Eine Untersuchung über Standorte für den sozialen Wohnungsbau hat es schon gegeben. Diese Untersuchung wäre im Hinblick auf die weiteren Prüfungen noch einmal kritisch zu durchleuchten.
Der Magistrat wird beauftragt, die Dringlichkeit von zusätzlichen Standorten für soziale Einrichtungen darzulegen.
Des Weiteren hat der Magistrat zu ermitteln, an welchen Standorten der dringlichste Bedarf besteht bzw. welche Standorte zur Schaffung zusätzlicher notwendiger Einrichtungen besonders geeignet sind.
Als Standorte sind hierbei insbesondere zu untersuchen:
- Kapellenstraße
- Gaswerk
- Festplatz Ober-Roden
- Areal Hitzel u. Beck, Odenwaldstraße
- Gewerbegebiet Ober-Roden
- Gesamtareal Ober-Rodener-Straße
- Areal Mühlengrund
- City-Hotel ….