Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2008 betreffend Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden wird aufgehoben.
2. Der Magistrat wird beauftragt, Leitlinien für die Behandlung von Bauanträgen für Bauvorhaben im Ortskern Ober-Roden zu erarbeiten, die bei Entscheidungen nach § 34 BauGB ("Einfügung in die nähere Umgebung") berücksichtigt werden sollen.
3. Die städtische Bauverwaltung berät die Bürgerinnen und Bürger auf deren Wunsch in allen Angelegenheiten von baulichen Maßnahmen oder optischen Veränderungen innerhalb des Ortskerns von Ober-Roden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: