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Sachverhalt/Begründung:
In guter Absicht hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2008 einstimmig den Magistrat mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden beauftragt. Hierzu existiert mittlerweile ein Vorentwurf, der in der Kommission "Entwicklung Ortskern Ober-Roden" behandelt wurde. Da der Magistrat zu diesem Satzungsentwurf noch keine Empfehlung ausgesprochen hat, wurde dieser noch nicht in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung gegeben.
Die mittlerweile in der Öffentlichkeit - insbesondere von Bewohnern der Ortsmitte von Ober-Roden - geführte Diskussion zeigt aber schon jetzt, dass über eine Ortssatzung festgelegte verbindliche Vorgaben aus verschiedenen Gründen von den betroffenen Bürgern abgelehnt werden. Die Stadtverordnetenversammlung sollte hieraus die Konsequenzen ziehen und den an den Magistrat erteilten Auftrag zurücknehmen.
Da aber die Beweggründe des Stadtverordnetenbeschlusses vom 18.06.2008 in der Öffentlichkeit überwiegend positiv gesehen werden, sollten die Bemühungen um eine Bewahrung, Erneuerung und Verschönerung des Ortsbildes im Ortskern von Ober-Roden mit den unter Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlages vorgeschlagenen Verfahren fortgesetzt werden
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2008 betreffend Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden wird aufgehoben.
2. Der Magistrat wird beauftragt, Leitlinien für die Behandlung von Bauanträgen für Bauvorhaben im Ortskern Ober-Roden zu erarbeiten, die bei Entscheidungen nach § 34 BauGB ("Einfügung in die nähere Umgebung") berücksichtigt werden sollen.
3. Die städtische Bauverwaltung berät die Bürgerinnen und Bürger auf deren Wunsch in allen Angelegenheiten von baulichen Maßnahmen oder optischen Veränderungen innerhalb des Ortskerns von Ober-Roden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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