Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kreis Offenbach als Jugendhilfe-, SGB II- und Sozialhilfeträger eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Kindertagestätten- und Kinderhortbeiträgen, sowie zur Übernahme von Mittagessenskosten abzuschließen.
Die Vereinbarung soll zum Ziel haben:
1.Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die in verschiedenster Form SGB II-Leistungen beziehen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit alle Beiträge für Tagesbetreuung (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindertagestätte und Hort erstattet zu bekommen.
2.Allen Kindern, deren Eltern, bzw. alleinerziehende Elternteile in verschiedenster Form SGB II-Leistungen erhalten, wird die Möglichkeit eröffnet, am Mittagessen in der betreuenden Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
14.06.2010 - Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
Der Stadtverordnete Simon begründet den Antrag für seine Fraktion
Der Stadtverordnete
Simon begründet den Antrag für seine Fraktion.
Nach eingehender
Diskussion über die verschiedenen Zahlungsmodelle (u.a. Sozialstaffel) soll
Abstimmung erst im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.
Herr Kruger bittet
um Zustellung eines Kindertagesstättenentwicklungsplanes. Dies wird ihm
zugesagt.
17.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - (offen)
Der Antrag wurde im Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur behandelt
Der Antrag wurde im Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur behandelt.
Es ergeht keine Beschlussempfehlung.
29.06.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 11 - zurückgestellt
Nach Begründung durch die Antrag stellende Fraktion und den Stellungnahmen der übrigen Fraktionen, stellt der Stadtverordnete Gerl den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag noch einmal im Fachausschuss zu diskutieren. Dem wird einstimmig zu gestimmt. Es erfolgt keine Abstimmung.
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kreis Offenbach als Jugendhilfe-, SGB II- und Sozialhilfeträger eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Kindertagestätten- und Kinderhortbeiträgen, sowie zur Übernahme von Mittagessenskosten abzuschließen.
Die Vereinbarung soll zum Ziel haben:
1.Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die in verschiedenster Form SGB II-Leistungen beziehen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit alle Beiträge für Tagesbetreuung (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindertagestätte und Hort erstattet zu bekommen.
2.Allen Kindern, deren Eltern, bzw. alleinerziehende Elternteile in verschiedenster Form SGB II-Leistungen erhalten, wird die Möglichkeit eröffnet, am Mittagessen in der betreuenden Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten.
30.08.2010 - Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Ö 3 - zurückgestellt
Die Problematik des Antrages wurde bereits in der letzten Sitzungsrunde behandelt. Da es keine neuen Erkenntnisse zum Thema gibt, soll der Antrag geschoben werden. Der Antrag bleibt im Geschäftsgang.
02.09.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 1 - zurückgestellt
Der Antrag wird in die nächste Sitzungsrunde geschoben.
14.09.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 4 - zurückgestellt
Die Behandlung des Antrages wird nach Vereinbarung im Ältestenrat auf eine spätere Sitzung verschoben.
22.11.2010 - Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Ö 4 - (offen)
Der Antrag wird auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geschoben.
25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 1 - zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
07.12.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 4 - zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt soll nach Absprache im Ältestenrat nicht zum Aufruf kommen. Die Behandlung wird zurückgestellt.
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kreis Offenbach als Jugendhilfe-, SGB II- und Sozialhilfeträger eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Kindertagestätten- und Kinderhortbeiträgen, sowie zur Übernahme von Mittagessenskosten abzuschließen.
Die Vereinbarung soll zum Ziel haben:
1.Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die in verschiedenster Form SGB II-Leistungen beziehen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit alle Beiträge für Tagesbetreuung (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindertagestätte und Hort erstattet zu bekommen.
2.Allen Kindern, deren Eltern, bzw. alleinerziehende Elternteile in verschiedenster Form SGB II-Leistungen erhalten, wird die Möglichkeit eröffnet, am Mittagessen in der betreuenden Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten.
31.01.2011 - Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Ö 1 - zur Kenntnis genommen
Der Antrag wurde bereits in einer vergangenen Ausschusssitzung behandelt.
03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - zurückgestellt
Der Antrag bleibt im Geschäftsgang. Es erfolgt eine erneute Aufnahme auf die Tagesordnung nach der Kommunalwahl.
15.02.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 8 - (offen)
Behandlung erfolgt in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl am 27.03.2011.
19.05.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Ö 1 - zur Kenntnis genommen
Der Antrag verbleibt im Geschäftsgang. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt keine Beschlussempfehlung ab.
31.05.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 4 - zurückgestellt
Der Antrag kommt nicht zum Aufruf, bleibt jedoch im Geschäftsgang.
09.06.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Ö 3 - zurückgezogen
Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen.
21.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark