TOP 9 und
17 werden gemeinsam aufgerufen.
Beschlussvorschlag:
Zur
besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke werden folgende Festlegungen
getroffen:
1.
Grundstückspreise
Die
Preise für städtische Baugrundstücke im gesamten Stadtgebiet Rödermark werden
wie folgt festgesetzt:
Wohnbaugrundstücke: 340 €/qm inkl.
Erschließungskosten
Grundstücke
im Mischgebiet: 310 €/qm inkl.
Erschließungskosten
In den Kaufverträgen wird jeweils darauf hingewiesen, dass es
sich bei dem zu erwerbenden Grundstück um ein Mischgebiet handelt.
Gewerbegrundstücke: 100 €/qm inkl.
Erschließungskosten
In
Einzelfällen, bei besonderen „Problemgrundstücken“ besteht die
Möglichkeit einer Preisanpassung.
2.
Sonderkonzept für junge Familien
Es wird
ein Sonderkonzept für junge Familien aufgestellt, das folgende Festsetzungen
enthält:
2.1
Grundstücke
Das
Sonderkonzept für junge Familien umfasst folgende Flächen in den Baugebieten
„Am Karnweg“ und „An den Rennwiesen“:
Am
Karnweg: Gemarkung
Ober-Roden Flur 15
Nr.
452-457, Am Karnweg 20-30 (zuzüglich
Abstellflächen), insgesamt 1.446 qm
Nr.
531-537, Am Karnweg 32-44 (zuzüglich
Abstellflächen), insgesamt 1.579 qm
An den
Rennwiesen: Gemarkung
Urberach Flur 7
Nr. 358,
Karl-May-Weg 7, 516 qm
Nr. 359,
Karl-May-Weg 5, 545 qm
Nr. 361,
Karl-May-Weg 1, 575 qm
Nr. 386,
Erich-Kästner-Straße 38, 1.926 qm
Nr. 403,
Erich-Kästner-Straße 14, 712 qm
Nr. 404,
Erich-Kästner-Straße 12, 443 qm
Nr. 405,
Erich-Kästner-Straße 10, 620 qm
2.2
Grundstückspreis
Der
Kaufpreis im Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien beträgt
grundsätzlich 270 €/qm inkl. Erschließungskosten.
2.3
Förderungsrichtlinien
Die Förderungsrichtlinien
enthalten folgende Festsetzungen:
- Förderungsberechtigt sind Paare
oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
- Die Antragsteller dürfen kein
eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland
im Eigentum haben.
- Die Antragsteller verpflichten
sich, das erworbene Grundstück innerhalb von 2 Jahren zu bebauen.
- Die Antragsteller verpflichten
sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu
bewohnen. Das Grundeigentum darf während dieser Zeit ohne Zustimmung des
Magistrates der Stadt weder veräußert, noch verschenkt oder auf sonstigem
Wege übertragen werden. Im Falle einer Veräußerung ist der Differenzbetrag
zum dann üblichen Marktpreis (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) zu
entrichten.
- Die Verpflichtungen sind durch
Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.
3.
Vermarktungskonzept
Die
städtischen Grundstücke werden auf der städtischen Homepage mit konkreten
Angaben zu Größe, Bebaubarkeit und Preis eingestellt. Soweit möglich und
tunlich werden die entsprechenden Informationen per Informationstafel auf den
Grundstücken dargestellt. In ähnlicher Weise werden Informationsblätter für
interessierte Käufer vorgehalten.
Der
Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.