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Betreff: |
Verpachtungen von Gastronomien in städtischen Liegenschaften (Anfrage) |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Anfrage der FDP-Fraktion |
Federführend: | Gremien |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt/Begründung: Die Stadt verpachtet Gastronomien in städtischen Liegenschaften, beispielsweise in der Halle Urberach und in der Kulturhalle. Es stellt sich - ganz grundsätzlich - die Frage, wie und nach welchen Kriterien die Verpachtung städtischer Gastronomie-Objekte erfolgt?
Anfrage: Wie und nach welchen Kriterien erfolgt prinzipiell die Verpachtung städtischer Gastronomie-Objekte? - Werden Bilder, 360-Grad-Rundgänge, Grundrisse usw. in einem Exposee dargestellt?
- Erfolgt eine genaue Beschreibung der Mitbewerber-Situation?
- Wird eine vollständige Inventarliste dargestellt?
- Werden die Ergebnisse des Vorpächters, wenn diese vorliegen, dargestellt?
- Werden Anlaufkosten von der Stadt übernommen?
- Wird ein Pachtabdeckungsfaktor ermittelt, erfolgt eine Fest-, Umsatz- oder Staffelpacht?
- Wird festgelegt, wie ein Objekt nach Beendigung der Pacht zurückgegeben werden muss?
- Werden Öffnungs- bzw. Schließzeiten vorgegeben?
- Wird eine Nachhaltigkeitsklausel vereinbart? Wenn ja, was ist darin geregelt?
- Existieren Vereinbarungen mit einer Brauerei oder mit Lieferanten (vertragsgebunden, Abnahmemenge etc.)
- Wie vermarktet die Stadt freigewordene Gastroobjekte? Wird hierfür der DEHOGA, die Hogapage oder die AHGZ genutzt?
- Wie erfolgt die Auswahl der Bewerber (z.B. nach Erfahrung, Bonität, Qualität der bisherigen Stationen…)?
- Welche fachliche Qualifikation müssen die Bewerber nachweisen, z.B. Ausbildung in einem Gastronomieberuf oder AEVO- bzw. AdA-Schein?
- Werden Bewerber, die selbst ausbilden, bevorzugt berücksichtigt?
- Werden Pachtverträge von einem Fachanwalt für Gastronomierecht erstellt?
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