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Vorlage - VO/0076/24  

 
 
Betreff: Liquiditätsbericht zum 31.12.2023 gemäß § 106 Hess. Gemeindeordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Muster 3 zu § 106 HGO_2024_Beschluss  

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 106 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde ihre stetige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.

 

Aus diesem Grund ist in Hinweis Nr. 6 zu § 106 HGO festgelegt, dass im Falle eines unausgeglichenen Finanzhaushaltes (dies trifft im Haushaltsjahr 2024 auf Rödermark zu) spätestens bis zum 30. April der Aufsichtsbehörde über den Stand der Liquidität

zum 31.12. des Vorjahres zu berichten ist.

 

r diesen Bericht an die Aufsichtsbehörde ist ein verbindlich vorgeschriebenes Muster („Muster 3“) zu verwenden und dieses der Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zu geben.

 

Vormals wurde der Bericht als Anlage in den Haushaltsplan eingefügt. Weil einige der geforderten Zahlen erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Vorjahr ermittelt werden, wird gemäß cksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach der Bericht künftig separat zum 30. April vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zum Liquiditätsstand 31.12.2023 („Muster 3“) wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein


Anlagen

Muster 3 zu § 106 HGO

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Muster 3 zu § 106 HGO_2024_Beschluss (160 KB)