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Vorlage - ALG/0020/24  

 
 
Betreff: Berichtsantrag: Macht der Erlass einer Katzenschutzverordnung in Rödermark Sinn?
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
21.02.2024 
24. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Wir bitten, den folgenden Berichtsantrag gem. § 12 Abs. 7 der Geschäftsordnung an den Magistrat zu verweisen. Die Berichterstattung des Magistrats soll für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am 21.02.2024 vorgesehen werden.

 

Sachverhalt/Begründung:
 

Nachhaltige und tierschutzgerechte Lösung: Katzenschutzverordnungen?

In Deutschland leben etwa zwei Millionen sogenannte Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen, deren Nachkommen, die nun verwildert sind und in Kolonien auf verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen, Friedhöfen, Campingplätzen und weiteren ähnlichen Orten leben. Im Gegensatz zu Wildkatzen kommen diese verwilderten Hauskatzen, die sich zuvor in menschlicher Obhut befanden, draußen auf sich selbst gestellt nicht zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen.

 

Ein Kernproblem, das permanent zur Verschlimmerung des Katzenelends beiträgt, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Das nachhaltige und tierschutzgerechte Mittel zur Eindämmung des Katzenelends ist daher die Kastration. Da auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang zur Vermehrung der Streunerkatzen beitragen, gehört es zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, die eigenen Katzen zum Schutz der Streunerkatzen kastrieren zu lassen.

 

Katzenhalter können per Erlass einer entsprechenden kommunalen Satzung beziehungsweise Verordnung dazu verpflichtet werden, ihre Katze mit unkontrolliertem Freigang kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Eine Katzenschutzverordnung ist eine Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen. Sie soll die zunehmende Population freilebender, verwilderter Katzen und die damit einhergehenden Probleme verringern.

 

Gegenstand einer Katzenschutzverordnung kann die Festlegung bestimmter Gebiete sein, in denen die hohe Anzahl der freilebenden Katzen durch bestimmte Maßnahmen vermindert werden soll, um an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zu verringern. Die tierschutzrechtliche Ermächtigung bezieht sich insbesondere auf ein Verbot unkontrollierten freien Auslaufs sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen.

 

In der Regel müssen die Halter von freilaufenden, fortpflanzungsfähigen Haus- und Rassekatzen ihre Tiere auf eigene Kosten mittels Mikrochip kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und durch Kastration unfruchtbar machen lassen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gegenüber nicht registrierten Katzen dürfen die Fundbehörden oder dazu ermächtigte Dritte, etwa Tierschutzvereine die Kennzeichnung, Kastration und Registrierung vornehmen lassen. Die Halter oder Eigentümer sind insoweit zur Duldung verpflichtet.

 

Über 50 hessische Kommunen haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

 

Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden die Katzenpopulation langfristig kontrollieren und so zum Tierschutz beitragen. Darüber hinaus ergibt sich durch die Kontrolle ein positiver Nebeneffekt für Singvögel, Kleinsäuger und Reptilien, deren teilweise bereits bedrohten Bestände durch verwilderte Katzen beeinträchtigt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten daher den Magistrat, auch unter Hinzuziehung von externem Sachverstand zu berichten:

 

  • Welche Erfahrungen wurden in Gemeinden des Kreises Offenbach mit einer Katzenschutzverordnung bisher gemacht? (Langen, Seligenstadt, Mainhausen, Hainburg, Rodgau …)
  • Sachverständige des örtlichen Naturschutzverbandes werden gebeten dem Ausschuss die aktuelle Situation von freilaufenden und / oder verwilderten Katzen zu schildern. Insbesondere über die Auswirkung auf die Vogelwelt, Kleinsäuger und Reptilien.
  • Eine Vertreterin eines regionalen Tierschutzvereins, beispielsweise des Tierschutzverein Seligenstadt und Umgebung e.V., wird gebeten dem Ausschuss über die bisherigen Erfahrungen seit Einführung einer Katzenschutzverordnung zu berichten.
  • Würde Rödermark eine Katzenschutzverordnung erlassen – wie wären die finanziellen Auswirkungen für die Stadt?