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Vorlage - FWR/0298/23  

 
 
Betreff: Fahrradfahren in Einbahnstraßen (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
22.11.2023 
23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
Radfahrer können noch immer zu wenige Einbahnstraßen in beide Richtungen nutzen.

Seit einer Än­de­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung im Jahr 2021 wird kon­kret ge­for­dert, Ein­bahn­stra­ßen in beide Rich­tun­gen nut­zen zu können.

In der No­vel­le heißt es:

Zur Förderung des Radverkehrs werden vermehrt Einbahnstraßen für Radfahrer auch in der Gegenrichtung freigegeben.

Be­din­gung sei, dass Tempo 30 gilt und ge­­gend Platz vor­han­den ist, wenn sich Fahrradfahrer und KFZ be­geg­nen. Laut Mi­nis­te­ri­um dürfe nur in be­grün­de­ten Aus­nah­me­l­len von der Re­ge­lung ab­ge­wi­chen wer­den.

In Rödermark ist diese Regelung bereits seit vielen Jahren in einigen Einbahnstraßen mit eingezeichneten Fahrradstreifen vorhanden und wird von den Fahrradfahrern auch dankbar angenommen (z.B. Trinkbrunnenstraße, Töpferstraße). Dennoch ist aber vielerorts zu beobachten, dass Fahrradfahrer in Einbahnstraßen, in denen diese Regelung keine Anwendung findet, verbotenerweise auch gegen die Fahrtrichtungen fahren.


Berichtsantrag:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat berichten, welche Einbahnstraßen in Rödermark für das Befahren von Fahrrädern in Gegenrichtung freigegeben sind und welche nicht. Des Weiteren soll berichtet werden, ob Planungen für die Freigabe weiterer Einbahnstraßen für diese Regelung existieren. Bei einer Verneinung bitte wir um eine kurze Begründung dafür.