Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung: Seit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2021 wird konkret gefordert, Einbahnstraßen in beide Richtungen nutzen zu können. In der Novelle heißt es: Zur Förderung des Radverkehrs werden vermehrt Einbahnstraßen für Radfahrer auch in der Gegenrichtung freigegeben. Bedingung sei, dass Tempo 30 gilt und genügend Platz vorhanden ist, wenn sich Fahrradfahrer und KFZ begegnen. Laut Ministerium dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen von der Regelung abgewichen werden. In Rödermark ist diese Regelung bereits seit vielen Jahren in einigen Einbahnstraßen mit eingezeichneten Fahrradstreifen vorhanden und wird von den Fahrradfahrern auch dankbar angenommen (z.B. Trinkbrunnenstraße, Töpferstraße). Dennoch ist aber vielerorts zu beobachten, dass Fahrradfahrer in Einbahnstraßen, in denen diese Regelung keine Anwendung findet, verbotenerweise auch gegen die Fahrtrichtungen fahren. Berichtsantrag:
Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat berichten, welche Einbahnstraßen in Rödermark für das Befahren von Fahrrädern in Gegenrichtung freigegeben sind und welche nicht. Des Weiteren soll berichtet werden, ob Planungen für die Freigabe weiterer Einbahnstraßen für diese Regelung existieren. Bei einer Verneinung bitte wir um eine kurze Begründung dafür. |
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