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Sachverhalt/Begründung: Die Baugebietsentwicklung „An der Rodau“ wurde von der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) endabgerechnet. Es ergibt sich ein Überschuss von 520.345,83 €. Um die Gewerbegebietsentwicklung „Kapellenstraße“ zu stützen, wird vorgeschlagen, diesen Betrag dem dortigen Verfahrenskonto gutzuschreiben. Beschlussvorschlag: Der Überschuss aus der Baugebietsentwicklung „An der Rodau“ soll auf die Gewerbegebietsentwicklung „Kapellenstraße“ übertragen und dem dortigen HLG-Verfahrenskonto gutgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein Anlagen
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