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Vorlage - FDP/0239_1/23  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftervertrages der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.10.2023 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Die zur Abstimmung stehende Änderung des Gesellschaftervertrages der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH („kvgOF“) bedeutet eine ganz wesentliche Veränderung der Aufgabenwahrnehmung und damit konsequenterweise auch eine wesentlich größere finanzielle Belastung für den Kreis Offenbach und die kreisangehörigen Kommunen und damit logischerweise auch für die Stadt Rödermark.

 

Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreis Offenbach ist seit Jahrzehnten als Besteller von Beförderungsleistungen tätig. Heißt: Die kvgOF unterhält bisher keinen eigenen Bus-Fuhrpark mitsamt der zugehörigen Infrastruktur und darf dies nach Ihrem aktuellen Gesellschaftszweck auch nicht. Bisher werden die kreisweiten Buslinien in Ausschreibungsverfahren an privatwirtschaftliche Busbetreiber vergeben.

 

Im Zuge der aus europarechtlichen Vorgaben notwendig gemachten Umstellung auf alternative Antriebsarten sind Bestrebungen bei der kvgOF entstanden, dieser bisher im Wesentlichen nur koordinierenden und beauftragenden Tätigkeit die Betätigung als direkter Fuhrpark- und Infrastrukturbetreiber hinzuzufügen. Praktisch bedeutet dies, dass zukünftig die kvgOF nicht nur eine eigene Busflotte (e-Busse?) kauft, betreibt sowie unterhält, sondern auch alle damit zusammenhängenden Kosten (Personal, Wartung, Ladeinfrastruktur, Reinigung, ...) selbst erbringen muss. „Selbst erbringen“ heißt hierbei, dass der Kreis Offenbach das komplette Defizit der kvgOF übernehmen muss und wird. Über die Kreisumlage werden diese Kosten für den ÖPNV sodann automatisch an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergereicht1.

 

Welche Chancen und (finanziellen) Risiken aus diesem geplanten, neuen Geschäftsmodell der kvgOF als Verkehrsdienstleister für die Allgemeinheit (also schlussendlich für die Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach) resultieren, ist - Stand heute - völlig ungewiss. Daher muss aus Sicht der FDP-Fraktion einer möglichen Änderung des Gesellschaftsvertrags der kvgOF eine umfassende und transparente Vorstellung der zukünftigen Pläne2 der kvgOF sowie eine solide Vorschau der Auswirkungen (finanziell und praktisch) zwingend vorausgehen.

 

1 Vereinbarung zur Verlustübernahme vom 23.07.2013siehe: Nahverkehrsplan 2022 der kvgOF, S. 30

2 Keine Weichenstellung für den Klimaschutz“Offenbach Post vom 05.10.2023  


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

 

  1. Die kvgOF aufzufordern, in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für „Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie“ das zukünftige Konzept der kgvOF zur Umstellung der Busse auf alternative Antriebe grundsätzlich sowie zur Erfüllung der Anforderungen gemäß dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vorzustellen.
  2. Die kvgOF aufzufordern, im Fachausschuss vorzustellen sowie zu erläutern, welche finanziellen Auswirkungen und haftungsrechtlichen Risiken sich aus dem Konzept der kvgOF für den Zeitraum der Mittelfristplanung ergeben, die der Kreis und damit die Gesellschafter-Kommunen zu tragen haben.
  3. Die kvgOF aufzufordern, im zuständigen Fachausschuss vorzustellen sowie zu erläutern, ob und mit welchem Ergebnis geprüft worden ist, ob die Anforderungen gemäß dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz auch im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Verkehrsleistungen an private Betreiber durch entsprechende Leistungsbeschreibungen erfüllbar sind, so dass sich die kvgOF selbst nicht als Fuhrpark- und Infrastrukturbetreiber betätigt beziehungsweise betätigen muss.
  4. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der kgvOF erst einzuholen, wenn die vollständige Auskunft der kvgOF in den städtischen Gremien gegeben wurde und die Stadtverordnetenversammlung diese bei der Beschlussfassung in angemessener Weise berücksichtigen kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: