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Sachverhalt: Die Eheleute Klaus Rebel und Martina Thater-Rebel, wohnhaft in Rödermark, Gothaer Straße 6A, beantragen den Erwerb des Reihenendhaus-Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 11 Nr. 372, Gothaer Straße 22 mit 316 qm. Der Kaufpreis beträgt 129.560,00 € zuzüglich Erschließungskosten in Höhe von 9.043,32 €. Die Eheleute Rebel bitten um Prüfung der Möglichkeit einer Kaufpreisreduzierung. Dies begründen sie damit, dass nach Aussage eines Architekten die abschüssige Lage des Baugrundstücks und damit verbundene notwendige Sicherungsmaßnahmen zur Straße hin zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € verursachen würden. Grundsätzlich ist zu dem Grundstück Gothaer Straße 22 zu sagen, dass es sich hierbei um ein problematisches Grundstück handelt, das als Reihenendhausplatz, aufgrund der Hanglage und der angrenzenden Bebauung bisher zu einem Preis von 410,00 €/qm nicht zu verkaufen war. Einer Kaufpreisreduzierung im Baugebiet „Hallhüttenweg“ wurde in der Vergangenheit nur in Ausnahmefällen zugestimmt, z.B. wenn die zulässige Ausnutzung des Grundstücks und die überbaubare Grundstücksfläche in einem ungünstigen Verhältnis zur Grundstücksgröße standen und erhebliche Anpflanzungsvorschriften zu nicht unerheblichen weiteren Ausgaben im Rahmen der Grundstücksbebauung führten. Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Kaufpreisreduzierung in Frage kommen kann. Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark verkauft an die Eheleute Klaus Rebel und Martina Thater-Rebel, wohnhaft in Rödermark, Gothaer Straße 6 A, das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 11 Nr. 372, Gothaer Straße 22 mit 316 qm. Der Kaufpreis beträgt 115.000 € zuzüglich Erschließungskosten in Höhe von 9.043,32 €. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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