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Vorlage - FWR/0240/23  

 
 
Betreff: Kalkulation Renovierungskosten Sauna im Badehaus (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion Freie Wähler Rödermark
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
10.10.2023 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am XXX ohne Aussprache die Prüfung einer baulichen Umgestaltung der Saunalandschaft im „Badehaus“ zu einem JUZ einstimmig verabschiedet. Aus Sicht des Magistrats würden vor allem wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen. Veranschlagten 500.000 Euro Renovierungskosten stünden lediglich 1,2 Millionen Euro für einen Umbau zu einem JUZ entgegen. Auf Basis dieser Zahlen haben die FWR einer Prüfung zugestimmt.

Im Nachgang der Stadtverordnetenversammlung ergeben sich nach einem Gespräch mit den „Saunarittern“ erhebliche Zweifel an den kolportierten Zahlen. Nach Aussage der Betreiber würden anstehende Renovierungskosten von lediglich ca. 120.00-150.00€ anstehen. Den FWR wurden dazu aufgeschlüsselte Angebote von Fachfirmen vorgelegt, welche die Aussagen der „Saunaritter“ stützen. Zudem würden in der Kalkulation der KBR Posten aufgeführt, welche entweder das gesamte Badehaus (Fassade) oder Arbeiten betreffen, welche bereits ausgeführt seien. Zudem unterstrichen die „Saunaritter“, dass die Sauna wirtschaftlich solide und finanziell ausgeglichen arbeite.

 

Die FWR fragen vor diesem Hintergrund:


Anfrage:

- Auf Basis welcher Angebote bzw. Gutachten wurde die Summe von ca. 500.00€ seitens der KBR errechnet?

- Wie hoch schätzen die KBR die Abriss- und Entsorgungskosten für die Saunalandschaft ein?

- Sind die Abriss- und Entsorgungskosten in den veranschlagten 1,2 Millionen Euro für einen Umbau bereits enthalten?