Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0239/23  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftervertrages der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verkehr   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.09.2023 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.10.2023 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2023_08_28 Vollmacht zur Änderung Vertrag  
2023_09_15 Gesellschaftervertag_Mustervorlage  

Sachverhalt/Begründung:


Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH, im Folgenden „kvgOF“ genannt, benötigt von ihren Gesellschaftern sowie dem Kreis Offenbach eine Vollmacht zur Änderung des Gesellschaftsvertrages.

Anlass hierzu sind die bevorstehenden Ausschreibungen und Vergaben für die nach-

genannten Linienbündel im Hinblick auf das „Saubere Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz“.

Die Linienbündel OF-Ost (Obertshausen-Hanau-Hainburg-Seligenstadt-Mainhausen-Aschaffenburg) und OF-Nord (Heusenstamm-Obertshausen-Mühlheim a.M.-Offenbach) müssen zeitnah ausgeschrieben werden. Allgemein werden in Nahverkehrsplänen die Linienverläufe regional geordnet und zu „ndeln“ zusammengefasst.

Hintergrund der Beschlussempfehlung und der damit verbundenen modifizierten Begründung ist, dass das Linienbündel OF-Ost aufgrund wettbewerblicher Zwänge spätestens zum Ende 2023 an einen neuen Betreiber vergeben sein sollte und zum Ende 2024 mit neuen Fahrzeugen den Betrieb aufnehmen muss. Die geplante Ausschreibung des Linienbündel OF-Ost mit einem Anteil von rund 50% Elektrobussen birgt aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen schwer abzuschätzende Risiken. Diese Risiken sind vorrangig verfahrenstechnischer und finanzieller Natur und können von der kvgOF kaum beeinflusst werden. Sie sind grundsätzlich lösbar, allerdings auch mit Blick auf den Zeit- und Maßnahmenplan äerst zeitkritisch. Deshalb wird die kvgOF ihrem Aufsichtsrat empfehlen, die Vergabe der Leistungen im Linienbündel OF-Ost dieses Mal mit aus-

schließlich konventionell angetriebenen Linienbussen (Diesel) vorzunehmen. Bei der Ausschreibung des Linienbündel OF-Nord und ggfs. weiterer Linienbündel in den kommenden Jahren soll nach Auffassung der kvgOF weiterhin der Einsatz von emissionsfreien Elektrobussen vorgesehen werden. Aus diesem Grund hat die kvgOF auch die Vorlage für den Kreistag entsprechend modifiziert.

Die Beschaffung der emissionsfreien Fahrzeuge sowie der erforderlichen Infrastruktur wird mit Bundes- und Landesmitteln finanziell gefördert. Der Fördernehmer (kvgOF) ist bislang gemäßrderbescheid verpflichtet, die E-Busse selbst zu beschaffen und einen gewissen Zeitraum im Besitz zu halten. Die kvgOF kann als Fördernehmer die Förder-

mittel nicht auf ein externes Verkehrsunternehmen übertragen, sondern muss die Investition selbst vornehmen. Die geförderten Fahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur muss die kvgOF dem Gewinner des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages anlass-

bezogen zur Verfügung stellen.

Im bisherigen Gesellschaftervertrag der kvgOF ist der Besitz eigener Linienbusse sowie der hierzu erforderlichen Infrastruktur nicht vorgesehen bzw. explizit ausgeschlossen. Aufgrund dessen ist eine Änderung des Gesellschaftervertrages von allen Gesellschaftern der kvgOF (alle 13 Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach) vorzunehmen.
 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Rödermark stimmt für die Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der beigefügten Mustervorlage (Seite 2) seitens der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH.

Weiterhin wird der Geschäftsführer der Gesellschaft, Herr Andreas Maatz, bevollmächtigt, die Stadt Rödermark auf der Gesellschafterversammlung zu vertreten und das Stimmrecht für uns auszuüben mit der Weisung, für die Änderung des Gesellschaftervertrages zu stimmen (Die Vollmacht entnehmen Sie bitte dem Anhang).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 


Anlagen
 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_08_28 Vollmacht zur Änderung Vertrag (48 KB)      
Anlage 2 2 2023_09_15 Gesellschaftervertag_Mustervorlage (1355 KB)