Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Im November 2022 hat der Hessische Landtag einer Novelle des Hessischen Energie-gesetzes (HEG) zugestimmt: Ab November 2023 sind Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern laut HEG, §13 zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits getroffen, die Erstellung eines Wärmeplanes für Rödermark umzusetzen?
2. In welchen Quartieren der Stadt existiert bereits eine Fernwärmeversorgung?
3. Gibt es bereits Erkenntnisse, die vorab veröffentlicht werden können, um den Hauseigentümern die Entscheidung für die Umrüstung ihrer Heizsysteme auf klimafreundliche Anlagen zu erleichtern?
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