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Vorlage - VO/0209/23  

 
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark"; hier: Anpassung der §§ 6b (Kulturpreis der Stadt Rödermark) 9 und 10 (Sportplaketten in Silber und Bronze)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Vereine, Ehrenamt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
26.09.2023 
16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.09.2023 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.10.2023 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse-EhrungsOrdnung  
Entwurf-Ehrungsordnung-2Änderung  

Sachverhalt/Begründung:
Mit Beschluss vom 22.7.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die städtische Ehrungsordnung in einigen Punkten geändert und unter anderem unter § 5.2 die Voraussetzungen für die Verleihung der Verdienstplakette in Bronze, Silber oder Gold wie folgt geändert:

a) Verdienstplakette in Bronze = 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit (vorher 20 Jahre)

b) Verdienstplakette in Silber = 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit (vorher 25 Jahre)

c) Verdienstplakette in Gold = 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit und besonders herausragende Leistungen und Initiativen für das Gemeinwohl

 

Unverändert blieben die Voraussetzungen bezüglich der Vergabe von Sportplaketten in Silber, Bronze oder Gold.

Die Verwaltung lt aus Gründen der Gleichstellung eine Anpassung der Voraussetzungen auch bei der Verleihung von Sportplaketten für sinnvoll und empfiehlt, unter den §§ 9 und 10 jeweils den 2. Absatz entsprechend anzugleichen (die Bedingungen für die Verleihung der Goldenen Sportplakette bleiben unverändert).

 

Darüber hinaus wurde bereits mit Beschluss vom 24.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung der § 6 b, Kulturpreis der Stadt Rödermark, spezifiziert und ergänzt.

mtliche Änderungen/Ergänzungen sind der beigefügten Synopse zu ersehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen
 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse-EhrungsOrdnung (58 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf-Ehrungsordnung-2Änderung (35 KB)