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Vorlage - VO/0005/23  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Schriftführung der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.02.2023 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 61 HGO ist über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Niederschrift zu fertigen.

 

In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2021 wurde Frau Sandra Mahuletz zur Schriftführerin sowie Frau Susanne Morian und Herr Günter Bihn zur/zum stellvertretenden Schriftführer/in gewählt.

Bedingt durch die Versetzung in den Ruhestand von Herrn Günter Bihn ist ein/e Nachfolger/in als stellvertretende Schriftführung zu bestellen.

Aus § 61 Abs. 2 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl zu erfolgen hat.

r die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Es kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Es wird empfohlen, die Aufgaben der stellvertretenden Schriftführung neben Frau Susanne Morian an Herrn Magistratsdirektor Matthias Ritter zu übertragen.

 


Beschlussvorschlag:

Als weiterer stellvertretender Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung wird

Herr Magistratsdirektor Matthias Ritter gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlagen