Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2021 wurde Frau Sandra Mahuletz zur Schriftführerin sowie Frau Susanne Morian und Herr Günter Bihn zur/zum stellvertretenden Schriftführer/in gewählt. Bedingt durch die Versetzung in den Ruhestand von Herrn Günter Bihn ist ein/e Nachfolger/in als stellvertretende Schriftführung zu bestellen. Aus § 61 Abs. 2 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl zu erfolgen hat. Für die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Es kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Es wird empfohlen, die Aufgaben der stellvertretenden Schriftführung neben Frau Susanne Morian an Herrn Magistratsdirektor Matthias Ritter zu übertragen.
Beschlussvorschlag: Als weiterer stellvertretender Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung wird Herr Magistratsdirektor Matthias Ritter gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
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