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Vorlage - VO/0208_2/22  

 
 
Betreff: Städtebauförderung / "Wachstum und nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" / Einzelmaßnahme 25 - Konzept "Kirchhof / Kirchenumfeld", Entwurf Vorvertrag / Städtebaulicher Vertrag Teil 1 (Tischvorlage BUSE)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/610-1701
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Entscheidung
20.07.2022 
13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (Sondersitzung) (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
220720_Anlage_01_Räumlicher_Umgriff  
220720_Anlage_02_b__Gestaltungskonzept Heterogener Raum III  
220720_Anlage_03_staedtebaul_Vertrag_Teil_1  

Sachverhalt/Begründung:


Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 mit der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm „Stadtumbau in Hessen“ (seit 2020 „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) aufgenommen. Ziele des Förderprogramms sind insbesondere die bauliche Sanierung, Attraktivierung und nachhaltige Anpassung vorhandener Stadtquartiere, Gebäude und Infrastrukturen. Fehlende oder unattraktiv gestaltete Freiräume gehören dabei zu den zentralen Herausforderungen. Neben der Anpassung an die demografische Entwicklung sowie den wirtschaftlichen Strukturwandel sind Stadtgrün, Klimaschutz und Klimaanpassung grundsätzliche Förderschwerpunkte.

 

Innerhalb des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) ist als Einzelmaßnahme 25 die Erarbeitung eines Konzepts für den Bereich „Kirchhof / Kirchenumfeld“ enthalten.

Die katholische Kirche St. Nazarius sowie die sie umgebenden (öffentlichen und halböffentlichen) Freiflächen stellen das historische Zentrum des „Fränkischen Rundlings“ dar. Sie befinden sich damit an dem zentralen Identifikationspunkt des Stadtteils Ober-Roden und sind dementsprechend von großem öffentlichem Interesse.

 

Mit der Erstellung des Konzepts wurde das Büro Rittmannsperger Architekten GmbH aus Darmstadt beauftragt. Aufgabenstellung war es, aufzuzeigen, ob und wie die Herstellung eines öffentlichen Platzes und einer Grünanlage unter Hinzunahme der kirchlichen Flächen erfolgen kann und diese für Veranstaltungen sowie dauerhaft für die Öffentlichkeit unter umfassender Berücksichtigung der kirchlichen Belange nutzbar gemacht werden können.

 

Die Erarbeitung erfolgte gemeinschaftlich durch Vertreter der Kirchengemeinde St. Nazarius, der „Lokalen Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“, der Denkmalpflege des Bistums Mainz sowie der Stadt Rödermark.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinde St. Nazarius, des Bischöflichen Ordinariats sowie der Stadt Rödermark, hat auf dieser Basis die Eckpunkte für die weitere gemeinsame Projektentwicklung und einen Entwurf eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 Baugesetzbuch „Vorvertrag/ Städtebaulicher Vertrag Teil 1“ (Anlage 3) entwickelt. Dieser stellt die Voraussetzung für die weitere Projektrealisierung dar. Der nächste Verfahrensschritt ist die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen gemäß § 39 „Leistungsbild Freianlagen“ der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (2021) durch die Stadt.

 

Die betroffenen Flächen sind aus Anlage 1 (Räumlicher Umgriff) ersichtlich.

 

Grundlage für das weitere Verfahren ist die sogenannte Variante „Heterogener Raum III“ (Anlage 2), welche auf der in der obigen Arbeitsgruppe erstellten Planung aufsetzt und in welche die in den beiden Magistratsberatungen diskutierten Aspekte zusätzlich eingeflossen sind.

 

 

  • Der räumliche Umgriff wurde um die in Rede stehenden Flächen vor der Bäckerei Eifler erweitert.
     
  • Auf der geplanten, schmalen Grünfläche an der „Heitkämper Straße“ soll ein Baum gepflanzt werden, ebenso auf der anderen Seite des Eingangsbereichs zur Kirche im Bereich zwischen Gehweg und Stellplätzen, sodass der Kirchenzugang quasi eingerahmt wird.
     
  • Die beiden Stellplätze vor der Bäckerei Eifler sollen entfallen, um die bestehenden Konflikte zur Außenbestuhlung zu beseitigen. Zur weiteren Attraktivierung sollen auch hier zwei Bäume gepflanzt werden.
     
  • Zur eindeutigen Ansprache erhält auf Grund dieser Änderungen das Konzept die Bezeichnung „Heterogener Raum III“ (Anlage 2).

Die bestehende Säuleneiche bei der Sitzbank soll nach Möglichkeit umgesetzt werden.

Die diesbezügliche fachliche Vorprüfung verlief positiv, d. h. dies wird nach aktuellem Kenntnisstand für möglich erachtet.

 

Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ist ein weiterer städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zwischen beiden Vertragsparteien abzuschließen. In diesem „Städtebaulichen Vertrag / Teil 2“ sind einzelne Gegenstände des „Teils 1“ abschließend zu regeln. Der Teil 2 des städtebaulichen Vertrages wird den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt nach Abschluss des „Städtebaulichen Vertrags / Teil 2“.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem geplanten Vorgehen bezüglich der weiteren Planung sowie Umsetzung der Maßnahme „Kirchhof / Kirchenumfeld“ wird zugestimmt.
    Grundlage der Realisierung ist die Variante „Heterogener Raum III“ (Anlage 2).
     
  2. Mit den Inhalten des städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 Baugesetzbuch „Vorvertrag / Städtebaulicher Vertrag Teil 1“ (Anlage 3) besteht Einverständnis.
     
  3. Beidseits der Eingangssituation der Kirche sollen 2 Bäume gepflanzt werden, zum einen im Bereich der geplanten Grünfläche westlich des Kirchenaufgangs, zum anderen östlich des Kirchenaufgangs zwischen den Parkplätzen und dem Gehweg, so dass bezüglich der Bäume eine symmetrische Optik entsteht.
     
  4. Der Vorbereich der Bäckerei Eifler soll ebenfalls neugestaltet werden (evtl. 2 Schattenbäume, Wegfall der beiden Längsparker).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein


Anlagen

 

Anlage_01_ umlicher Umgriff

Anlage_02_ „Gestaltungs- und Nutzungskonzept Heterogener Raum III“

Anlage_03_ Städtebaulicher Vertrag, Teil 1 gem. § 11 Baugesetzbuch


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 220720_Anlage_01_Räumlicher_Umgriff (1579 KB)      
Anlage 2 2 220720_Anlage_02_b__Gestaltungskonzept Heterogener Raum III (351 KB)      
Anlage 3 3 220720_Anlage_03_staedtebaul_Vertrag_Teil_1 (146 KB)