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Sachverhalt: Für den Eigenbetrieb ‚Gebäudewirtschaft der Stadt Rödermark’ ist
eine Betriebskommission zu bilden. Der Betriebskommission gehören kraft ihres Amtes zwei Mitglieder
des Personalrates des Eigenbetriebes an, die auf dessen Vorschlag von der
Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die
Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen sind (§ 7 Abs. 2a
Eigenbetriebssatzung) Der Personalrat schlägt folgende Mitglieder zur Wahl vor: 1. Herr Horst Schwab 2. Herr Kurt Vollmer Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt mit sofortiger Wirkung als
Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes ‚Gebäudewirtschaft der
Stadt Rödermark’ die Vertreter des Personalrates: 1. Herr Horst Schwab Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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