Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die FWR haben bereits bei den Beratungen des Doppelhaushaltes 2020/2021 gefordert, den Planansatz für Personalkosten auf ein realistisches Maß abzusenken. Die Fakten sprechen für die Richtigkeit dieses FWR Antrages. Im KJ 2020 wurde die Planzahl für Personalkosten um EUR 1,4 Mio. (Plan 21,1 – Ist 18,7) in 2021 voraussichtlich sogar um EUR 1,7 Mio. (Plan 21,8 – Ist ca. 20,1) unterschritten. Dessen ungeachtet wurde für 2022 eine Planzahl von EUR 22,5 Mio angesetzt, EUR 2,4 Mio. über dem Ist 2021. Unter Berücksichtigung der in 2022 entstehenden Mehrkosten für Tariferhöhungen und Stellenneubewertungen von insgesamt ca. EUR 0,6 Mio., verbleiben für Neueinstellungen EUR 1,8 Mio. Selbst wenn die von der Verwaltung geforderte inflatorische Ausweitung des Stellenplanes um weitere 17,5 Stellen realisiert werden sollte, können die entsprechenden Einstellungen nicht vor April 2022, realistisch aber aufgrund der Problematik geeignetes Personal überhaupt zu rekrutieren erst im weiteren Verlauf des Jahres 2022 erfolgen. Man kann also von einer maximalen Kostenrelevanz von ca. 6 Monaten ausgehen. Wenn einschließlich 2021 offengebliebener Stellen 20 neue Mitarbeiter eingestellt werden würden, was eher unwahrscheinlich ist, würde das Mehrkosten von ca. EUR 0,7 Mio. bedeuten (20 x durchschnittliche Kosten je Einstellung von 70.000/KJ :2). Der Planansatz kann also ohne Risiko um EUR 1,0 Mio. reduziert werden und ein Sicherheitspolster bliebe erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark reduziert den Planansatz für Personalaufwendungen 2022 von bisher EUR 22.509.243 (Seite 27 und 145 der Haushaltsplanvorlage) auf neu EUR 21.500.000.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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