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Vorlage - FDP/0028/22  

 
 
Betreff: Änderung (Abplanung) des Stellenplanes (Haushaltsantrag 2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.01.2022 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
08.02.2022 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.02.2022 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
09.02.2022 
Fortsetzung der 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

In den vier Jahren von 2018 bis 2021 wurde der Stellenplan der Stadt Rödermark um 51,5 Stellen von 260 auf 311,5 ausgeweitet. Eine Steigerung von 20 %. Dabei wurden 57 % der neuen Stellen bei den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich geschaffen. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 weist ein Millionendefizit aus. Dennoch sollen weitere 17,5 (Plan-)Stellen hinzukommen. Bei angenommenen durchschnittlichen Jahreskosten von knapp 60.000 € pro Stelle führt das zu einer jährlichen, wiederkehrenden Mehrbelastung von rund 1 Mio. €. Das kann sich Rödermark nicht leisten. Mit diesen 17,5 Stellen würde die Zahl der Stellen innerhalb von 5 Jahren um 26,5 % steigen. Bei den Beschäftigten (d.h. ohne den Kita-Bereich) wäre es eine Steigerung von 35,5 Stellen oder 29,3 %. Zum Vergleich: die Aufwendungen sind im gleichen Zeitraum nur um 18,4 % gestiegen.

 

Grundsätzlich sollte eine neue (Plan-)Stelle nur dann geschaffen werden, wenn die zu erledigende Arbeit ohne diese objektiv nicht mehr erfüllt werden kann zuerst sind jedoch sämtliche bestehenden Spielräume und Potenziale im organisatorischen sowie im strukturellen Bereich zu nutzen. Eine begründete Erweiterung des Stellenplanes kann gewiss niemals komplett ausgeschlossen oder pauschal abgelehnt werden. So gibt es beispielsweise bereits seit geraumer Zeit in Rödermark einen klar erkennbaren Bedarf zur Schaffung einer neuen Stelle im Bereich „Digitalisierung und Recht“.



 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan für das Jahr 2022 wird wie folgt abgeändert: Die Zahl der Beschäftigten in den Bereichen B und C steigt lediglich um insgesamt 4. Der Magistrat wird dazu beauftragt, die geplanten Stellenschaffungen zu priorisieren und nur diejenigen 4 Stellen mit der höchsten Priorität in den Stellenplan 2022 als neuen Planstellen aufnehmen. Die übrigen neu vorgesehenen 13,5 Planstellen werden abgeplant.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: