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Vorlage - SPD/0025/22  

 
 
Betreff: Gebührenfreiheit Ü3 Plätze (Haushaltsantrag 2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
25.01.2022 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.01.2022 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
08.02.2022 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.02.2022 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
09.02.2022 
Fortsetzung der 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Arbeit in den Kitas hat einen hohen sozialen, pädagogischen und bildungsmässigen Anspruch. Dieser Anspruch wird ganz besonders in einem Ganztagesangebot für alle Kinder verwirklicht. Der Besuch der Kindergärten genau wie der Besuch der allgemeinbildenden Schulen sollte gebührenfrei sein. Mit der Übernahme von Kosten für einen Zeitraum von 6 Stunden durch das Land Hessen pro in der Gemeinde gemeldeten Kind ab 2018 sind Finanzierungsspielräume für die Kommune entstanden. Rödermark sollte zur Erfüllung des Leitbildes dringend den nächsten Schritt tun und den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtungen gebührenfrei stellen. Jedes Kind muss Zugang zu einem barrierefreien, altersgemäß umfassenden Bildungsangebot haben. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gebührenfreiheit für den Besuch der Kitas/ Ü3 Rödermarks und beauftragt den Magistrat, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit der Beginn dieser Regelung ab neuen Kindergartenjahr 2022 sichergestellt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: