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Vorlage - VO/0013/22  

 
 
Betreff: Antrag des Ausländerbeirats zur Erhöhung des zur Verfügung stehenden Etats
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausländerbeirat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.01.2022 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
08.02.2022 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.02.2022 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Dem Ausländerbeirat steht ein jährlicher Etat in Höhe von 2.424,00 € zur Verfügung.

 

In der öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates am 30.11.2021 wurde beschlossen, dass der Vorstand die Geschäftsführung organisiert. Die Geschäftsführung und deren Vergütung soll vertraglich festgehalten werden. 

 

Die Vergütung soll aus dem Etat beglichen werden.

 

Die Vergütung der Geschäftsführung entspricht knapp 90% des Etats. Hinzu kommt der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Landesausländerbeirat. Zum Schluss bleiben noch knapp 60 € übrig. 

 

Somit steht dem Ausländerbeirat für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeiten und Arbeiten darüber hinaus kein Etat mehr zur Verfügung. Dem Ausländerbeirat muss für die Ausübung der eben genannten Tätigkeiten entsprechend ein erhöhter Etat zur Verfügung gestellt werden, damit dieser wie bisher handlungsfähig bleibt.

 

Der Ausländerbeirat stellt hiermit einen Antrag auf Erhöhung des Etats von 2.424,00 € auf 4.584,00 €.


Beschlussformulierung des Ausländerbeirates:

 

a) Der Magistrat prüft und berücksichtigt diesen Antrag für die anstehenden Beratungen zum Haushalt 2022.

b) Der Magistrat stellt den vom Ausländerbeirat beantragten Etat in Höhe von 4.584,00€ im Haushalt 2022 ein.

c) Der Magistrat stellt den Etat auch für die darauffolgenden Jahre im Haushalt ein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja