Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Gesetzgeber hat den Bußgeldkatalog mit Wirkung vom 09.11.2021 zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr geändert. Hier ist der Magistrat besonders gefordert die Novelle des Bußgeldkatalogs durch gezielte und regelmäßige Kontrollen durchzusetzen. Anfrage:
1. Wie häufig und zu welchen Tageszeiten wird die Einhaltung des Parkverbots in Straßeneinmündungen/ -kreuzungen vom Ordnungsamt kontrolliert? 2. Wie häufig und zu welchen Tageszeiten wird das Parken auf Gehwegen vom Ordnungsamt kontrolliert? 3. Wie häufig und zu welchen Tageszeiten wird das Parken auf Radwegen kontrolliert? 4. Wie hoch ist der Anteil an der Arbeitszeit der Ordnungspolizei für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs? 5. Wie häufig wird der ruhende Verkehr eines Wohnquartiers im Jahr kontrolliert? 6. Existiert in der Stadt Rödermark ein Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs? a. Wenn Ja, wie ist dieses gestaltet? b. Wenn nein, beabsichtigt der Magistrat ein solches Konzept erstellen zu lassen? 7. Wie viele Verwarngelder/ Bußgelder wurden im 1. bis 3. Quartal wegen Parkens auf Gehwegen verhängt? 8. Wie viele Verwarngelder/ Bußgelder wurden im 1. bis 3. Quartal wegen Parkens auf Radwegen verhängt? |
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