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Vorlage - FDP/0210_1/21  

 
 
Betreff: Mobile Luftreiniger als Teil des Hygienekonzepts für die Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
  Aktenzeichen:FDP/0210_1/21
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Aktuell hat der Kreis Offenbach entgegen seiner bisherigen Kommunikationslinie verlautbart1 2, dass die Beschaffung von mobilen Luftreinigern mit UV-C-Technik für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie die Förderschulen im Kreis Offenbach europaweit ausgeschrieben werden soll. Es geht dabei um die zentrale Beschaffung von rund 1.300 Luftreinigungsgeräte und ein Investitionsvolumen von voraussichtlich insgesamt etwa 4 Millionen Euro. Die Entscheidung für die Fokussierung auf die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sei dabei laut Meldung des Kreises Offenbach bewusst gefallen, da es für diese Kinder aktuell kein Impfangebot gebe.

Mit dieser unerwarteten und recht kurzfristigen Entscheidung des Kreises Offenbach drängt sich die dringliche Frage auf, inwieweit auch in den Kindertagesstätten (u3 und ü3) die Ergänzung der bestehenden Hygiene- und Lüftungskonzepte durch den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten angezeigt ist.

r einen verlässlichen Kita-Betrieb und ein Höchstmaß an reellem Infektionsschutz für die Kinder (u3 und ü3) sowie natürlich auch die Erzieherinnen und Erzieher sowie das gesamte Kita-Personal ist ein vorausschauendes Handeln der Stadt notwendig. Ein durchdachtes Ineinandergreifen von Hygienekonzepten, regelmäßiger Belüftung und dem Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten erscheint zudem rapide notwendig.

Beschlussvorschlag         


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der zuständige Fachbereich 4 soll sich in Kooperation mit dem  Fachbereich 1 über Förderkriterien bzw. Angebote für geeignete (mobile)

         formieren. Nach Beratung der Ergebnisse im Magistrat wird in Absprache  mit den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden eine Entscheidung des               Magistrates zu einer eventuellen Anschaffung von Luftfilteranlagen               getroffen.

 

 

2. Die Erkenntnisse des Magistrates zur Bedarfsevaluierung sowie der  Geeignetheitsermittlung werden der Niederschrift beigefügt bzw. den               Fraktionen schriftlich zur Verfügung gestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: