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Vorlage - VO/0223/21  

 
 
Betreff: Antrag des Ausländerbeirates - Integrationsbeauftragte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausländerbeirat
14.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

In Rödermark gibt es seit dem Jahr 2011 die Stelle einer Integrationsbeauftragten.

 

Bis ca. zur 2. Jahreshälfte 2019 war die Stelle der Integrationsbeauftragten Teil der Stabstelle Büro des Bürgermeisters.

 

Diese Zugehörigkeit hatte sich als Schnittstelle zum Ausländerbeirat und weiteren Akteuren bewährt, da die Kommunikation, der Informationsfluss und Entscheidungen auf kurzem Weg bzw. durch weniger Entscheidungsträger zu einem schnelleren Austausch bzw. Ergebnis geführt haben.

 

Seit 2019 ist die Stelle der Integrationsbeauftragten als Mitarbeiterstelle im Fachbereich Soziales angesiedelt und gehört dort zur Fachabteilung Senioren, Sozialer Dienst.

Somit gibt es zwischen dem Ausländerbeirat und der Integrationsbeauftragen mehrere Ebenen in der Verwaltung. Fachabteilungsleitung, Fachbereichsleitung und Erste Stadträtin. Diese Ebenen führen zu einer starken Veränderung der eben genannten Punkte Insbesondere nehmen Entscheidungen mehr Zeit in Anspruch, da diese mit mehreren Personen abgestimmt werden müssen. Diese Veränderung wirkt sich auch auf die Zusammenarbeit aus, so dass es hierbei zu Defiziten kommt.

 

Wir halten die Rückkehr der bewährten Zuordnung der Integrationsbeauftragten zu einer Stabstelle für sinnvoll und geboten, auch um der Bedeutung der Aufgabe angemessenes Gewicht zu verleihen. Verbunden werden könnte dies mit der Funktion einer externen und internen Frauenbeauftragten als unbefristete Vollzeitstelle.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausländerbeirat appelliert an den rgermeister zu prüfen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Integrationsbeauftragten als eine ihm zugeordnete Stabsstelle einzurichten oder diese einer entsprechend Stabstelle zuzuordnen.

Verbunden werden soll dies mit der Funktion einer externen und internen Frauenbeauftragten als unbefristete Vollzeitstelle.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein