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Sachverhalt/Begründung:
Hinsichtlich der Gebietsentwicklung Kapellenstraße / „Paramount Park“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.07.2016 auf Antrag des Vorhabenträgers mit Stimmenmehrheit ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan erhielt die Bezeichnung: „A 31.1 - Mischgebiet Kapellenstraße“ und ersetzte den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „A 31 - An der Kapellenstraße“ aus den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2014 und 16.02.2016. Im Februar 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung, aufgrund von „Veränderungen auf der Vorhabenträgerseite“, für das vorstehend genannte Gebiet eine neue Entscheidung: „A 31.1 - Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ getroffen. Dieser Bebauungsplan sollte als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt und sämtliche nötige Beteiligungen frühzeitig durchgeführt werden. Bis dato, rund zweieinhalb Jahre später, hat sich betreffend die Aufstellung des besagten Bebauungsplanes A31.1 und der Entwicklung des Gebietes augenscheinlich nicht viel oder gar nichts getan. Anfrage:
1. Wie ist der aktuelle Sach- und Verfahrensstand hinsichtlich des Bebauungsplanes A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“?
2. Welche Entwicklungen hat es betreffend das Areal des Bebauungsplanes A31.1 seit Februar 2019 gegeben? 3. Wann ist mit welchen nächsten Schritten (formal- und baurechtlich sowie praktisch) hinsichtlich des Bebauungsplanes A31.1 zu rechnen?
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