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Vorlage - FDP/0208/21  

 
 
Betreff: Sachstand: Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden? (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
21.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2018 hat der Magistrat die Anfrage der FDP-Fraktion „Toilette im Bahnhofsgebäude in Ober-Roden“ (VO FDP/0060/18) beantwortet. Teil dieser Antwort des Magistrates war die allgemein „erschütternde“ Erklärung, dass die Stadt Rödermark aufgrund vertraglicher Bedingungen vermutlich noch bis ins Jahr 2030 den jährlichen Unterhalt in Höhe von rund 15.000 bis 17.000 Euro für das Münz-Toilettenhäuschen am Bahnhof in Ober-Roden tragen muss. Dazu hat der Bürgermeister in derselben öffentlichen STAVO-Sitzung am 20.03.2018 erklärt, jetzt mit der Bahn und Hessen Mobil über Nachbesserungen dieser vertraglichen Unterhaltsverpflichtung verhandeln zu wollen. Ein Ziel dieser Verhandlungen könnte/sollte nach Aussage des Bürgermeisters vom 20.03.2018 die Rückerstattung der Betriebskosten von 2003 bis 2015 für das Toilettenhäuschen sein. Im Dezember 2018 hat der Magistrat auf eine weitere Anfrage der FDP-Fraktion hinsichtlich des besagten Toilettenhäuschen mitgeteilt, dass „Die Toilettenanlage [...] ein Teilaspekt des am 17.12.2003 im Rahmen des S-Bahn-Baus abgeschlossenen Vertrages zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Rödermark [...]“ sei. Und weiter: „[...] Die Vertragsdauer beträgt 25 Jahre (mit möglicher Verlängerung). Obwohl bekannt war, dass der Vertrag mit der DB mindestens bis 2028 läuft, war im Zuge des Verkaufs des Bahnhofsgebäude die Idee aufgekommen, die Toiletten im Bahnhofsgebäude zur Verfügung zu stellen und die WC-Anlage still zu legen. Bei einer Abweichung vom Vertrag ist die Stadt allerdings auf die Mitwirkung der DB und Hessen Mobil als Fördermittelgeber angewiesen.“

 


Anfrage:

 

1. Wie ist der Sachstand zum 01.09.2021 hinsichtlich des Toilettenhäuschens am Bahnhof Ober-Roden?

2. Was hat der Magistrat in der Sache seit Ende 2018 unternommen? Welche Gespräche wurden dazu mit wem und mit welchem Ziel sowie mit welchem Ergebnis geführt?

3. Steht eine, ggf. anteilige, Rückerstattung der Betriebskosten für das Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden mittlerweile in Aussicht und wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

4. Sieht der Magistrat mittlerweile Möglichkeiten und wenn ja, welche zur Reduktion der jährlichen Unterhaltskosten für das Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden?

5. Wann kann voraussichtlich das Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden abgebaut werden? Mit welchen Kosten wird für den Ab-/Rückbau desselben gerechnet und wer muss diese tragen?

6. Wann ist nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand mit der Errichtung bzw. Inbetriebnahme der frei zugänglichen Toiletten im Bahnhofsgebäude zu rechnen und können diese baulich im Gebäude im Zusammenhang mit der Gastronomie realisiert werden? Was passiert, wenn eine bauliche Realisierung von frei zugänglichen Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober-Roden objektiv nicht (mehr) darstellbar sein sollte? Gibt es hierzu mittlerweile einen „Plan B“ und wenn ja, wie sieht dieser aus?