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Vorlage - FWR/0205/21  

 
 
Betreff: Corona-Bußgeld (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion Freie Wähler Rödermark
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
21.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Die hessische Landesregierung hat 2020 zur Bekämpfung der Pandemie die folgende Richtlinie erlassen, in denen auch Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geregelt sind:

Anwendungshinweise / Richtlinien für den Vollzug der Ge- und Verbote aus den 

Corona-Verordnungen

Ordnungswidrigkeiten 

Nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 

einer  Rechtsverordnung  nach  §  32 Satz  1  IfSG oder  einer  vollziehbaren  Anordnung 

auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Alle Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalten seit dem 

3. April 2020 entsprechende Verweisungen auf Bußgeldtatbestände.


Anfrage:

1. Wie viele Corona- Bußgelder sind seitens der Stadt seit April 2020 ausgesprochen worden?

2. Welche Geldmittel sind durch diese Corona-Strafen durch die Stadt eingenommen worden?

3. Wie sind diese Geldmittel verwendet worden?