Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die hessische Landesregierung hat 2020 zur Bekämpfung der Pandemie die folgende Richtlinie erlassen, in denen auch Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geregelt sind: Anwendungshinweise / Richtlinien für den Vollzug der Ge- und Verbote aus den Corona-Verordnungen Ordnungswidrigkeiten Nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1 IfSG oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Alle Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalten seit dem 3. April 2020 entsprechende Verweisungen auf Bußgeldtatbestände. Anfrage: 1. Wie viele Corona- Bußgelder sind seitens der Stadt seit April 2020 ausgesprochen worden? 2. Welche Geldmittel sind durch diese Corona-Strafen durch die Stadt eingenommen worden? 3. Wie sind diese Geldmittel verwendet worden?
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