Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für Bebauungsgebiete sollten schon im Bebauungsplan festgelegt werden. Der Ausgleich sollte direkt im Bebauungsgebiet und ggf. auch auf Rödermärker Gemarkung stattfinden. Um dies zu gewährleisten und auch ein schnell handeln zu können, ist es notwendig, ein Programm zur Beschaffung und Bevorratung von Flächen sowie zur Analyse von Ausgleichsmaßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufzulegen. In diesem Zusammenhang ist auch die Schaffung eines stadteigenen Ökokontos erforderlich, auf welches bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Um dies schnellstmöglich durchzuführen, sollte ein Fachbüro für diese Aufgaben beauftragt werden. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beauftragt ein Fachbüro zur Erstellung einer Ausgleichspotenzial-Analyse und eines Programmes zur Bevorratung von Flächen und Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und zur Schaffung eines stadteigenen Ökokontos.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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