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Vorlage - CAL/0201/21  

 
 
Betreff: Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung einer Ausgleichspotenzialanalyse und eines Programmes zur Bevorratung von Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.09.2021 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für Bebauungsgebiete sollten schon im Bebauungsplan festgelegt werden. Der Ausgleich sollte direkt im Bebauungsgebiet und ggf. auch auf Rödermärker Gemarkung stattfinden. Um dies zu gewährleisten und auch ein schnell handeln zu können, ist es notwendig, ein Programm zur Beschaffung und Bevorratung von Flächen sowie zur Analyse von Ausgleichsmaßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufzulegen. In diesem Zusammenhang ist auch die Schaffung eines stadteigenen Ökokontos erforderlich, auf welches bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Um dies schnellstmöglich durchzuführen, sollte ein Fachbüro für diese Aufgaben beauftragt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat beauftragt ein Fachbüro zur Erstellung einer Ausgleichspotenzial-Analyse und eines Programmes zur Bevorratung von Flächen und Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und zur Schaffung eines stadteigenen Ökokontos.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: