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Vorlage - CAL/0200/21  

 
 
Betreff: Einzelhandelskonzept und Einzelhandelsförderungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.09.2021 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Stadtparlament hat ein Einzelhandelskonzept beschlossen. Es handelt sich um ein bauplanungsrechtliches Steuerungselement in dem zentrale Versorgungsbereiche festgelegt und Aussagen über die zukünftige Flächennutzung gemacht werden. Dieses Einzelhandelskonzept ist bedingt durch Bevölkerungswachstum und andere Faktoren wie zunehmenden Onlinehandel oder auch die Pandemie veraltet. 

Der Bedarf und die Bereitschaft von Einzelhandelsunternehmen in und um Rödermark neue Standorte zu errichten oder ältere Standorte zu modernisieren ist groß.

Beispielsweise werden im Bereich der Max-Planck-Straße/Odenwaldstraße die vorhandenen Märkte modernisiert und vergrößert.

Es gibt andere Einrichtungen (Netto in Urberach und Rewe in Ober-Roden), die den Anforderungen der Kunden und des Marktes nicht mehr genügen. Insbesondere ist es an diesen Standorten nicht möglich, moderne Produktpaletten z.B. auch Lebensmittel aus regionalem Anbau ausreichend anzubieten.

In Offenthal entsteht ein größerer Edeka-Markt. Weiterhin zeigen Edeka, Tegut und Rewe großes Interesse am Standort Rödermark. Zahlreiche Kunden aus Rödermark pendeln aus. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist eine Neuauflage des Einzelhandelskonzepts erforderlich.

Es ist daher auch erforderlich, sich in diesem Zusammenhang mit bauplanrechtlichen Gesichtspunkten zu befassen. Möglichkeiten der Digitalisierung und des Onlinehandels sind auch für den örtlichen Einzelhandel zu nutzen.

 

Es ist ein Förderkonzept mit Handlungsempfehlungen mit Maßnahmenkatalog zusammen mit dem Gewerbeverein und der Wirtschaftsförderung zu erstellen, um die Stadt Rödermark insgesamt aber auch insbesondere die Zentren als Einzelhandelsstandorte aufzuwerten und zu sichern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird bauauftragt, ein Einzelhandelskonzept für die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet neu aufzulegen und ein Einzelhandels-Förderungskonzept zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: