Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die wichtigste Kompetenz der Stadt ist die Planungshoheit. Maßnahmen der Bauleitplanung alleine, insbesondere die Aufstellung von Bauleitplänen und die Durchführung von vorhabenbezogen Bebauungsplänen sind jedoch nicht ausreichend und um den städtischen Gestaltungswillen umzusetzen. Im großen Umfange hängt die Darstellung und Verwirklichung von Planvorhaben davon ab, dass die Stadt direkte Verfügungsmöglichkeit über Grundstücke hat. Auch bei der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet ist es von großem Vorteil, wenn die Stadt über entsprechende eigene Flächen verfügt. Maßnahmen in den Ortskernen können alleine durch Bauleitpläne nicht im Sinne einer tatsächlichen Verwirklichung vorangetrieben werden. Der städtische Gestaltungsspielraum ist am größten, wenn die Stadt selbst Eigentümer der Flächen ist. Bei der Bodenbevorratung müssen Aktivitäten ausgeweitet und systematisch gebündelt werden. Daher soll die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft geprüft werden. Auch für die Forcierung des Wohnungsbaus kann eine solche Gesellschaft zweckmäßig sein. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit und unter welchen Voraussetzungen nachfolgende Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Bauleitplanung und Stadtentwicklungsprojekte zu unterstützen: 1. Errichtung einer städtischen Grundstückgesellschaft mit dem Geschäftszweck bebaute und unbebaute Grundstücke zu kaufen und zu verkaufen. 2. Mögliche Erweiterung des Geschäftszweckes auf Erschließungsmaßnahmen und Durchführung von Maßnahmen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. 3. Mögliche Ausweitung auf Sanierung und Vermietung von Gebäuden. 4. Interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||