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Vorlage - CAL/0198/21  

 
 
Betreff: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.09.2021 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.09.2021 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

In Anbetracht der dramatischen Auswirkungen des Klimawandels sind auch auf lokaler Ebene sämtliche Entscheidungen, die eine Klimarelevanz aufweisen, auf ihre Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit im Hinblick auf die Erreichung von Klimaneutralität zu hinterfragen. 

Im Wege der Selbstbindung soll die Stadtverordnetenversammlung beispielhaft voranschreiten.
 


Beschlussvorschlag:

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz aufweist. 

Schon in der Beschlussvorlage sollen die Auswirkungen einer Entscheidung auf das Klima dokumentiert und benannt werden. Es sind Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf die klimatischen Verhältnisse und den Klimaschutz insgesamt auswirken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: