Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Laut § 123 a HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich binnen neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Diese Voraussetzung trifft nur auf die Berufsakademie Rhein-Main GmbH zu, die ihren Jahresabschluss 2020 am 17.06.2021 beschlossen hat. Der Beteiligungsbericht 2020 wurde auf Basis dieser Abschlussdaten aufgestellt (s. Anlage).
Gemäß § 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zur erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichts in geeigneter Form zu unterrichten, Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen. Beschlussvorschlag: Der Beteiligungsbericht 2020 wird zur Kenntnis genommen. Das Vorliegen des Beteiligungsberichts 2020 wird öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung wird der Beteiligungsbericht 2020 öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen: 1
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