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Vorlage - ALG/0030_1/21  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss Jägerhaus / Rathausplatz Ober-Roden (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.01.2021 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Bei einer zukünftigen Entwicklung des Bereichs „Jägerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden“ sind nach heutigem Kenntnisstand folgende städtebaulichen Rahmenbedingungen zu beachten:

 

  1. Der Rathausplatz soll weitgehend verkehrsberuhigt werden. Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße zwischen der Einmündung in die Dieburger Straße und dem Abzweig in die Rathausstraße soll aus dem innerstädtischen Verkehrsnetzherausgenommen werden. Die Ergebnisse eines derzeit im Rahmen des „Stadtumbaus“ in Bearbeitung befindlichen Verkehrskonzepts für den Bereich Rathausplatz/Kulturhallenvorplatz sind zu beachten.
  2. Der Rathausplatz soll funktional-gestalterisch aufgewertet werden. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen des „Rodau-Markts“ zu beachten.
  3. Die Fliesenfassade einschließlich der Giebelfronten des „Jägerhauses“ (Eckgebäude Dieburger Straße 21) soll erhalten bleiben. Die Gebäudeerweiterung an der Trinkbrunnenstraße sowie weitere Anbauten können gegebenenfalls niedergelegt bzw. entfernt werden; eine Entkernung des Eckgebäudes ist möglich. Im Falle des Neubaus eines Gebäudeteils an der Trinkbrunnenstraße sind die bestehende Bauflucht sowie Raumkanten zu beachten.

 

  1. Als zukünftige Nutzungen des neuen „Jägerhauses“ kommen eine Wohn- sowie Gastronomienutzung („Weinstube“) in Betracht, wenn gleichzeitig auch über eine künftige Präsentation der historischen Fundstücke aus dem Ortskern Ober-Roden Klarheit herrscht.
  2. Eine Veräußerung des Gebäudes an einen privaten Investor kann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die künftige Nutzung stets im Einvernehmen mit der Stadt geschieht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: