Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kinderhorten und in der Schulkinderbetreuung“ sowie die dazugehörige „Kostenbeitragssatzung“ werden – auf Veranlassung durch den Fachbereich Kinder – an die sich aus dem praktischen Betrieb ergebenden Anforderungen angepasst.
Die geplanten Anpassungen werden die folgenden Regelungen betreffen:
- Die Abmeldung innerhalb der letzten drei Monate vor Schuljahresende. - Die bevorzugte Aufnahme von Kinder berufstätiger Erziehungsberechtigter im 1. bis 3 . Schuljahr - Das Angebot von Platz-Sharing Zukaufstunden in der Frühbetreuung.
Die Änderungssatzungen wurden als Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die
- „Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 2. Änderung" und - „Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 2. Änderung"
gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
JA
Anlagen
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – mit Änderungsvorschlägen - Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – mit Änderungsvorschlägen. - Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 2. Änderung“ - Entwurf der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 2. Änderung“
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