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Vorlage - VO/0075/19  

 
 
Betreff: Vergabe für den Bau und den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
29.04.2019 
20. nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.05.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

Zur Sicherung des wachsenden Bedarfs an Kinderbetreuungseinrichtungen (siehe Kita-Bedarfsplan 2018) und aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen der Stadt wurde, im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens, nach einem geeigneten Investor und Träger für einer Kinderbetreuungseinrichtung für 75 Ü3-Kinder und 36 U3-Kinder, auf dem Gelände der früheren Kita Lessingstraße, gesucht. Das Grundstück soll im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages vergeben werden, um das städtische Eigentum zu sichern.

 

Aufgrund des Beschlusses der Betriebskommission vom 08.08.2018 und des Magistrats vom 13.08.2018 sowie der rechtlichen Bewertung vom Rechtsanwaltsbüro Dr. Hermann wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Dieses wurde am 02.11.2018 auf der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) veröffentlicht.

 

Voraussetzungen für die Bewerbung waren die Erfahrung als pädagogischer Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, die Liquidität als Investor mit finanzieller Eigenbeteiligung, ein überzeugendes pädagogisches Rahmenkonzept und die Vorstellung des Projektes durch den Betreiber. Aus der finanziellen Eigenbeteiligung ergibt sich der jährliche städtische Zuschussbedarf.

 

Folgende drei Bewerbungen lagen fristgerecht vor:

  • AWO, Kreisverband Offenbach Land e.V.
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Offenbach
  • Bethanien-Diakonissen-Stiftung

 

Ergänzend zu den Bewerbungsunterlagen fanden am 29.1.2019 Gespräche mit den jeweiligen Trägerverantwortlichen statt.

 

 

Die Prüfung der Bewerber und der Vergleich erfolgen auf nachstehenden Grundlagen:

 

-          Darstellung des Trägers und Erfahrung im Bereich Kinderbetreuung

-          Einbindung der Einrichtung in die Trägerstruktur

-          Leitbild des Trägers

-          Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe

-          Gemeinnützigkeit

-          Pädagogisches Rahmenkonzept (z.B. Öffnungs- und Betreuungszeiten, Essensversorgung, pädagogische Grundlagen, Berücksichtigung des Hessischen Erziehungs- und Bildungsplans, Elternarbeit, Partizipation, Raumkonzept, Schutzkonzept Kindeswohlgefährdung, Qualitätsstandards, Netzwerkarbeit)

-          Personalberechnung nach KiföG

-          Investitionskosten, Liquidität, Eigenmittel

-          Finanzplan für den Betrieb (u.a. Geschäftsstellenumlage und Eigenmittel)

 

Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der stattgefundenen Vorstellung der jeweiligen Trägerverantwortlichen ergab, dass die Bethanien-Diakonissen-Stiftung alle Voraussetzungen erfüllt, zur Erweiterung der Trägervielfalt beiträgt und einen Eigenanteil von EUR 800.000 bei der Baumaßnahme als auch einen Eigenanteil von EUR 90.000 bei den jährlichen Betriebskosten tragen wird.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung wird vorgeschlagen, den Bau und die Trägerschaft an die Bethanien-Diakonissen-Stiftung, Geschäftsstelle: Dielmannstraße 26, 60599 Frankfurt am Main zu vergeben.

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Beschlussvorschlag:

Der Bau und die Trägerschaft für eine Kinderbetreuungseinrichtung mit 75-Ü3 und 36 U3-Plätzen, auf dem Gelände ehemaligen Kita in der Lessingstraße, werden an die Bethanien-Diakonissen-Stiftung vergeben.

 

Das Grundstück soll im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages vergeben werden, um das städtische Eigentum zu sichern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Investor bei der Beantragung der investiven Förderung aus Bundes- und Landesmittel zu unterstützen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt einen Vertrag und einen Finanzplan mit dem Träger für den Betrieb der Einrichtung vorzubereiten und dem Magistrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt:                        (HhSt.:                    )                          Auftrag-Nummer:____________

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