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Vorlage - FWR/0022/19  

 
 
Betreff: Verkehrsentlastung Urberach (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
19.02.2019 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
20.02.2019 
Fortsetzung der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt/Begründung:

 

Am 02.05.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung den folgenden, von allen Fraktionen zugestimmten Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt:

1. Binnen 6 Monaten

  1. mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen (insbesondere Hessen-Mobil) sowie
  2. mit den zuständigen Entscheidungsträgern im ÖPNV (insbesondere Deutsche Bahn und RMV)

Vorschläge zu erarbeiten, die zu einer wirkungsvollen Verkehrsentlastung für Rödermark-Urberach führen können. Dabei sollen Möglichkeiten einer besseren Erschließung von Rödermark-Urberach erörtert werden. Der Magistrat soll binnen 6 Monaten den Sachstand hierzu mitteilen.

  Zu A.

Mit den Entscheidungsträgern hinsichtlich des Straßennetzes sollen auch Umfahrungs- und Verkehrsregelungsmöglichkeiten (insbesondere Ampelschaltungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, Vermeidung von Schleichwegen durch Wohngebiete) sowie Umgestaltungsmaßnahmen hinsichtlich der Ortsdurchfahrten von Rödermark-Urberach erörtert werden.

  Zu B.

Mit den Entscheidungsträgern hinsichtlich des ÖPNV soll insbesondere erörtert werden:

- Zweigleisiger Ausbau und vollständige Elektrifizierung der Dreieichbahn

- Häufigerer Einsatz der Dreieichbahn

- Beschleunigung der Dreieichbahn durch Einsatz von „Sprintern“ (Zügen, die eine schnellere Anbindung an Frankfurt, sei es Frankfurt - Hbf oder Frankfurt - Süd ab Dieburg gewährleisten)

- Einsatz größerer Fahrzeuge mit mehr Sitzplätzen in den Stoßzeiten ab Dieburg

 

 

 

Am 2. November 2018 war die zugesagte 6-Monatsfrist abgelaufen.

Weder in den Ausschüssen noch in der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat berichtet. Zu keinem der oben genannten Punkte wurde bisher der Sachverhalt mitgeteilt.

 

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Anfrage:

 

  1. Was hat der Magistrat zu jedem der einzelnen Punkte, wann unternommen?
  2. Warum wurde bisher zu keinem der Punkt eine Mitteilung gemacht?
    Auch die Mitteilung: „Es wurde noch nichts getan“, wäre eine wertvolle Informationen gewesen.
  3. Wenn noch keine Ergebnisse oder neue Sachstände vorliegen, wann kann mit Antworten gerechnet werden?