Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Als Grundlage für die Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher der Stadt Rödermark in die Entgeltgruppe S8b ab dem 1. Januar 2019 und die rückwirkende Vergütungszahlung in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2018 soll die in der Anlage beigefügte Dienstvereinbarung mit dem Personalrat der Stadt Rödermark abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag: Die in der Anlage beigefügte Dienstvereinbarung wird mit dem Personalrat der Stadt Rödermark abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja. Nachzahlung 01.07.2015 – 31.12.2018: ca. 553.500,00 € Ab 2019: ca. 231.700,00 € jährlich
Anlagen
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