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Vorlage - VO/0028_2/18  

 
 
Betreff: Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes - Hessenkasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/Bt/Sc
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.06.2018 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Hessenkasse ist ein vom Land Hessen aufgelegtes Programm, das die Kommunen bei der Entschuldung von Kassenkrediten und der Durchführung von Investitionen unterstützen soll. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig. Das Land Hessen wird mit Hilfe der WI-Bank die Kassenkredite aller teilnehmenden Kommunen zum 01.07.2018 übernehmen. Danach haben die teilnehmenden Kommunen einen Kassenkreditbestand von Null Euro, müssen sich aber an der Tilgung beteiligen. Jede Kommune hat 25 Euro pro Jahr und Einwohner zu tilgen. Das Land Hessen beteiligt sich mit dem gleichen Betrag und zahlt alle Zinsen über den gesamten Zeitraum der Tilgung. Somit trägt das Land rund zwei Drittel der für die Kassenkredite fälligen Kosten und die Kommune hat das verbleibende Drittel zu tragen.

 

Rödermark hat derzeit einen Kassenkreditbestand von 31 Millionen Euro. Eine Ablösung erfolgt nur für sogenannte "echte" Kassenkredite, d.h. Kredite, die zur Vorfinanzierung für Investitionen verwendet wurden, sind zu eliminieren und werden nicht berücksichtigt.

 

Im Rahmen eines Gesprächstermins beim Hessischen Finanzministerium am 14.11.2017 wurden folgende vorläufige Festlegungen getroffen:

 

Voraussichtliche Kassenkredite 31. Dezember 2017 31 Mio. Euro

./. Vorfinanzierung v. Investitionen(KIP)700 Tsd. Euro

./. liquide Mittel3,7 Mio. Euro

= vorläufiger Ablösungsbetrag zum 1. Juli 201826,6 Mio. Euro

 

Der zunächst vorläufig festgelegte Ablösebetrag wurde durch erneute Gespräche verändert. Mit Schreiben vom 11. Juni 2018 teilt das Land Hessen mit, dass sich der Ablösebetrag wie folgt errechnet:

 

Eigene Liquidität zum 31.12.20175,0 Mio. Euro

abzüglich Stiftungskapital Stiftung Rödermark0,2 Mio. Euro

abzüglich Mehrkosten Baugebiet An den Rennwiesen 0,6 Mio. Euro

abzüglich noch zu finanzierende Haushaltsreste1,1 Mio. Euro

Verbleibende liquide Mittel (für Tilgung einzusetzen)3,1 Mio. Euro

 

Von den vorhandenen Kassenkrediten (31 Mio. Euro) sind 3,1 Mio. Euro aus eigenen liquiden Mitteln zu tilgen, die restlichen 27,9 Mio. Euro (neuer Ablösebetrag; immer noch vorläufig) werden über die Hessenkasse abgelöst.

 

Die Stadt Rödermark hat sicherzustellen, dass die bestehenden langfristigen Kassenkredite (Commerzbank i. H. v. 5. Mio. Euro, nächster Zinsanpassungstermin 17. November 2019 und Sparkasse Dieburg i. H. v. 10 Mio. Euro, nächster Zinsanpassungstermin 01.02.2022) zum 02. Juli 2018 ablösefähig sind.

 

Beide Gläubigerkreditinstitute wurden bereits zwecks Zustimmung zu einem Schuldnerwechsel angeschrieben und haben ihre Zustimmung erklärt.

 

Der Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE war bis zum 31.05.2018 (Ausschlussfrist) an das Finanzministerium zu richten. Eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum 30.06.2018 (ebenfalls Ausschlussfrist) vorzulegen.

 

Für die weitere Vorgehensweise wird empfohlen den Musterbeschluss des Landes Hessen, der auch vom Hessischen Städtetag befürwortet wird, zu verwenden.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkredit-entschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die hierzu vom Magistrat gegenüber dem Finanzministerium fristgerecht abgegebenen Anträge und Erklärungen (Rechtsbehelfsverzicht zum Bewilligungsbescheid und Verpflichtungserklärung).

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Teilnahme am Programm werden die "echten" Kassenkredite der Stadt

Rödermark vom Land Hessen übernommen. Der jährlich zu tragende Tilgungsanteil

beträgt rd. 700.000 € (25 € pro Jahr und Einwohner). Die Dauer der Tilgung beträgt

bei einem Ablösebetrag in Höhe von 27,9 Millionen Euro etwa 20,5 Jahre 18.06.18 / Bt

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Anlagen