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Vorlage - FDP/0018/18  

 
 
Betreff: Elektrotankstellen: Kulturhalle Ober-Roden und Festplatz Urberach (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
06.02.2018 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Ende Juli 2017 vermeldeten mehrere lokale Presseorgane, dass „(...) der Energieversorger Entega (...) auf dem Parkplatz der Kulturhalle und auf dem Festplatz in Urberach (...) zwei neue Ladestationen errichtet (...) hat“.

Weiter gemäß genannter Presseberichterstattung können: „(...) an jeder der beiden Ladesäulen (...) zwei Elektrofahrzeuge gleichzeitig aufgeladen werden. (...)“

Zur Finanzierung der beiden Elektrotankstellen vermeldet die Presse: „Sie kosten jeweils 10.000 Euro. Das Unternehmen zahlt 50 Prozent der Kosten, Stadt und Kreis jeweils 25 Prozent.“

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anfrage:

 

1. Wie bewertet der Magistrat die bisherige Nutzungsfrequenz durch E-Autos an den Elektrotankstellen an der Kulturhalle in Ober-Roden sowie auf dem Festplatz in Urberach? Gibt es fundierte Nutzerzahlen bzw. entsprechende Erkenntnisse und wenn ja, wie lauten diese?

 

2. Wie viel kW (objektive Strommenge) für reine E-Autos wurden an den beiden o.g. Ladestationen (aufgeschlüsselt nach Standort) bisher - nutzerbezahlt - abgegeben? Wem „gehört“ der abgegebene Strom vor der Abgabe? Der Entega als Netzbetreiber oder handelt es sich dabei um Strom, den die Stadt Rödermark ihrerseits von der Entega bezieht und weiterreicht?

 

3. Welche Bezahlsysteme für Fahrer/-innen von E-Autos gibt es an den beiden o.g. Ladestationen?

 

4. Gemäß vorstehend genannter Pressemeldungen hat die Stadt Rödermark ¼ des Errichtungspreises der zwei Elektrotankstellen, also 2x 2.500€ = 5.000€, bezahlt.

a) An wen?

 

b) Erhält die Stadt Rödermark einen Anteil von dem an den Elektrotankstellen käuflich erworbenen Strom zum „auftanken“ von E-Autos? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch waren diese Einnahmen im Jahr 2017? Wenn nein, warum nicht?

c) Wer trägt die Unterhaltungs- und Wartungskosten sowie die Verkehrssicherungspflicht für diese beiden Elektrotankstellen?