Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung:
In der uns zugesandten Pressemitteilung des Bürgermeisters vom 10.01.2018, die über die Genehmigung des Haushaltes 2018 informiert, heißt es unter anderem: Der jetzt erreichte Haushaltsausgleich sei dauerhaft zu sichern. Auf freiwillige Aufwendungen bzw. Auszahlungen und Aufgaben sollte grundsätzlich verzichtet werden. Auch seien Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anfrage:
1. Wie heißt der genaue Wortlaut der Verfügung? (wir bitten um das Original) 2. Wie will der Magistrat das auf freiwillige Aufwendungen, Auszahlung und Aufgaben grundsätzlich zu verzichten ist, umsetzen? 3. Wie interpretiert der Magistrat das Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen und ggfs. anzupassen sind. Ist damit eine Senkung der Grundsteuer B überhaupt noch möglich? |
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