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Sachverhalt: Gemäß dem Städtebaulichen Vertrag vom 30.05.01/22.08.01 mit der
BADENIABAU GmbH, Karlsruhe erfolgte die Neuordnung der Grundstücke im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 23 „Östlich der Ober-Rodener Straße“ im
Rahmen eines Grenzregelungsverfahrens nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches. Verbunden mit dieser Grenzregelung erfolgte auch die
Festlegung des Wertausgleichs. Die Grenzregelung errang mit Bekanntmachung am 31.01.02 die
Unanfechtbarkeit. Die vereinbarte Ausgleichszahlung war zur Zahlung fällig.
Mahnungen blieben erfolglos. Das Grundstück in der Ober-Rodener Straße 5-11 wurde sodann
zwischenzeitlich an die Fa. First Step Consulting GmbH, Gernsheim veräußert.
Der Käufer wurde aufgefordert, den Kaufpreis nicht an die Verkäuferin
auszuzahlen sondern gemäß den vorrangigen Festlegungen des
Grenzregelungsbeschluss an die Stadt. Der betreffende Kaufvertrag gelangte bis
heute nicht ins Grundbuch. Die Forderungen der Stadt wurde zur Absicherung als Öffentliche
Last in das Grundbuch eingetragen. Zur Abgeltung der Forderungen bietet First Step Consulting GmbH
der Stadt Rödermark das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück 58/19
(Parkplatz Ecke Ober-Rodener Straße / Mühlengrund) zur Übernahme an. Das Grundstück wurde als Parkplatz genutzt und ist entsprechend
hergestellt. Es ist desweiteren nach Untersuchungen der Fa. Bosch mit
Quecksilber belastet. First Step ist bereit, das Grundstück bis zur Übernahme zu
räumen und zu sanieren. Die Arbeiten sollen im Einvernehmen mit dem
Regierungspräsidium Darmstadt –Staatliches Umweltamt Hanau – durchgeführt
werden, wobei das Sanierungsziel die spätere mögliche Wohnbebauung ist. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mietvertrag für das
Innovationszentrum angesprochen. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden,
dass dieser Vertrag erfüllt wird. In den Verhandlungen konnte erreicht werden,
dass wegen der Nichterfüllung die Zahlung eines Betrag von 350.000 € erfolgt,
der in Raten je nach Entwicklungsfortschritt ausgezahlt werden soll. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt der
Übernahme des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück 58/19 mit 3950
qm zu. Das Grundstück ist lastenfrei und saniert zu übergeben. Die
Sanierung muss die Forderungen für eine spätere Wohnbebauung erfüllen. Mit dieser Übernahme werden die Forderungen aus dem
Grenzregelungsbeschluss vom 29. Mai 2001 ausgeglichen. Der abgeschlossene Mietvertrag für die Einrichtung des Innovationszentrums
ist unter Berücksichtigung der Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 350.000
€ aufzuheben Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Einnahmen: - 1.022.583,76 €
Forderung aus dem Grenzregelungsbeschluss + 350.000 ,00 € Ablösebetrag Aufhebung
Mietvertrag Innovationszentrum Ausgaben: - 255.645,94 €
Darlehen an IC-Rödermark AG
Da Anlagen: Lageplan
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