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Vorlage - VO/0242/03  

 
 
Betreff: Übernahme des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück 58/19 mit 3950 qm / Ablösung des Mietvertrages für Gebäude auf dem ehemaligen Bosch-Grundstück
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2 610-562
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.11.2003 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.12.2003 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
First_step PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Gemäß dem Städtebaulichen Vertrag vom 30.05.01/22.08.01 mit der BADENIABAU GmbH, Karlsruhe erfolgte die Neuordnung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 23 „Östlich der Ober-Rodener Straße“ im Rahmen eines Grenzregelungsverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Verbunden mit dieser Grenzregelung erfolgte auch die Festlegung des Wertausgleichs.

 

Die Grenzregelung errang mit Bekanntmachung am 31.01.02 die Unanfechtbarkeit. Die vereinbarte Ausgleichszahlung war zur Zahlung fällig. Mahnungen blieben erfolglos.

Das Grundstück in der Ober-Rodener Straße 5-11 wurde sodann zwischenzeitlich an die Fa. First Step Consulting GmbH, Gernsheim veräußert. Der Käufer wurde aufgefordert, den Kaufpreis nicht an die Verkäuferin auszuzahlen sondern gemäß den vorrangigen Festlegungen des Grenzregelungsbeschluss an die Stadt. Der betreffende Kaufvertrag gelangte bis heute nicht ins Grundbuch.

 

Die Forderungen der Stadt wurde zur Absicherung als Öffentliche Last in das Grundbuch eingetragen.

 

Zur Abgeltung der Forderungen bietet First Step Consulting GmbH der Stadt Rödermark das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück 58/19 (Parkplatz Ecke Ober-Rodener Straße / Mühlengrund) zur Übernahme an.

 

Das Grundstück wurde als Parkplatz genutzt und ist entsprechend hergestellt. Es ist desweiteren nach Untersuchungen der Fa. Bosch mit Quecksilber belastet.

 

First Step ist bereit, das Grundstück bis zur Übernahme zu räumen und zu sanieren. Die Arbeiten sollen im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt –Staatliches Umweltamt Hanau – durchgeführt werden, wobei das Sanierungsziel die spätere mögliche Wohnbebauung ist.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch der Mietvertrag für das Innovationszentrum angesprochen. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dieser Vertrag erfüllt wird. In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass wegen der Nichterfüllung die Zahlung eines Betrag von 350.000 € erfolgt, der in Raten je nach Entwicklungsfortschritt ausgezahlt werden soll.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt der Übernahme des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück 58/19 mit 3950 qm zu.

Das Grundstück ist lastenfrei und saniert zu übergeben. Die Sanierung muss die Forderungen für eine spätere Wohnbebauung erfüllen.

Mit dieser Übernahme werden die Forderungen aus dem Grenzregelungsbeschluss vom 29. Mai 2001 ausgeglichen.

 

Der abgeschlossene Mietvertrag für die Einrichtung des Innovationszentrums ist unter Berücksichtigung der Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 350.000 € aufzuheben

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Einnahmen:

- 1.022.583,76 € Forderung aus dem Grenzregelungsbeschluss

+   350.000 ,00 € Ablösebetrag Aufhebung Mietvertrag Innovationszentrum

 

Ausgaben:

- 255.645,94 € Darlehen an IC-Rödermark AG                                                    Da

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
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