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Vorlage - IFA/0202/17  

 
 
Betreff: Die Grüne Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:


Beschlussvorschlag:

 

Zur Erstellung des Rödermarkplans soll Umfang und Funktion der Grünen Mitte definiert werden und die Grundzüge einer Konzeption für diesen Bereich erstellt werden.

 

Der gesamte Bereich zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden soll mit einer Funktion-und Nutzungsbestimmung versehen werden. Auf der Basis solcher Definitionen sind entsprechende Planungen einzuleiten.

 

Ökologische Ausgleichsflächen, die nicht innerhalb anderer Plangebietes dargestellt werden können, werden schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen. Dies soll durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt werden.

 

Mittels lokaler raumplanerischer Maßnahmen soll die Grüne Mitte als Freifläche die Naturräume zwischen Messenhausen / Waldacker sowie BSC Sportplatz/Eichenbühi dauerhaft verbinden.

 

Das Ideen und Entwicklungskonzept „Grüne Mitte" Rödermark soll erneut aufgegriffen und als Material in die Diskussion einbezogen werden.

 

Es ist ein Zeitrahmen für die Realisierung des Projektes zu bestimmen.

Die Untersuchungen sollen folgende Themenbereiche umfassen:

 

1.Naturschutz

  1. Entwicklung des Naturraumes zwischen den beiden Stadtteilen seit Beschlussfassung über die „Grüne Mitte"
  2. Darstellung der Situation der Landwirtschaft in diesem Bereich
  3. Darstellung möglicher Konfliktpotentiale zwischen Freizeitnutzungen aller Art und dem Naturschutz

2.Hochwasserschutz

  1. Aktueller Stand der Renaturierungs-Maßnahmen der Rodau
  2. glichkeiten zur Weiterführung der Maßnahme
  3. Waren die damaligen Prognosen zum Hochwasserschutz realistisch?

3.Freizeitqualität der „Grünen Mitte"

  1. Beschreibung der „Grünen Mitte" als Freizeit-und Naherholungsraum für die Bevölkerung
  2. Derzeitige und zukünftige Nutzung von Weidenkirche, Kleingärten, Kleingärtenanlage und Kinder-und Jugendfarm
  3. Darstellung etwaiger Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich dieser Nutzungen
  4. Erfahrungen und Möglichkeiten für die Durchführung von Festen in diesem Areal
  5. Beschreibung und Entwicklungsmöglichkeiten für Sportstätten zwischen den beiden Stadtteilen.

4.Das Areal zwischen Urberach und Ober-Roden im Rahmen der Stadtentwicklung

  1. Einbeziehung der „Perlite-Planung" in die weitere Gestaltung
  2. Weitere Gestaltung und Einbeziehung des Areals am Badehaus
  3. gliche Gewinnung von „Ökopunkten" für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen bei der Durchführung von Bauleitplanungen an andren Stellen im Stadtgebiet. Die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen innerhalb des untersuchten Gebietes, auch als Ausgleich für Planungen im gesamten Stadtgebiet, soll bewertet und dargestellt werden.
  4. Planerische Bewertung des Areals zwischen Urberach und Ober-Roden insbesondere im Hinblick auf Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes sowie unter Berücksichtigung weiterer bestehender planerischer Festsetzungen.
  5. Die Möglichkeit der Einrichtung eines naturnahen Stadtparkes soll in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Für alle Freiflächen zwischen Waldacker/ Messenhausen und dem BSC Sportplatz/Eichenbühl korrespondierende Überlegungen anzustellen.
  6. Planerische Positionsbestimmung des Areals zwischen Ober-Roden und Urberach für die weitere Entwicklung der Stadt und insbesondere für die grundsätzlichen städtebaulichen Aussagen des Rödermark-Plans.

5.Verbindungsweg zwischen Urberach und Ober-Roden

  1. Darstellung und Beschreibung des Ist-Zustandes für Fußnger und Fahrradfahrer
  2. Ausblick und Perspektive für die weitere Vorgehensweise

Im Rödermark-Plan-Prozess soll zuerst die Grüne Mitte untersucht werden. Hierzu wird auch ein Stadtplaner hinzugezogen.

 

Die Definition der Grünen Mitte soll in einem absehbaren Zeitfenster (6 bis 9 Monate) beendet werden. Danach wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse in einem weiteren Abschnitt des Rödermark-Plan-Prozesses entschieden, in welchem Umfang und wo weitere Wohnungsbau stattfinden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: