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Sachverhalt/Begründung:
Unter dem Motto: „Gegen Schulden. Für die Zukunft!“ haben die Hessischen Staatsminister Dr. Schäfer und Beuth Anfang Juli 2017 die „Hessenkasse“ vorgestellt (Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 04.07.2017) – ein „Programm zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen“ mit dem Ziel: „DIE HESSENKASSE ERMÖGLICHT UNSEREN KOMMUNEN EINEN NEUSTART! – Mit der HESSENKASSE bieten wir den Kommunen, die ihr Konto kräftig überzogen haben, nun an, sie beim Kontoausgleich zu unterstützen.“
Rödermark schiebt derzeit fast 40 Millionen Euro an Kassenkrediten vor sich her – eine vergleichsweise außergewöhnlich hohe Summe; das Merkmal des „kräftig überzogenen Kontos“ liegt demnach unstrittig und objektiv für Rödermark vor.
Anfrage:
1.) Hat der Magistrat das Modell der „Hessenkasse“ für Rödermark bereits belastbar geprüft, durchgerechnet und bewertet? Wenn ja, zu welchem Ergebnis (praktisch, numerisch und politisch) ist der Magistrat gekommen? Wenn nein, warum nicht? 2.) Kann die „Hessenkasse“ die Stadt Rödermark beim Kontoausgleich tatsächlich unterstützen und einen praktikablen Neustart ermöglichen? 3.) Welche Voraussetzungen und begleitenden Maßnahmen (praktisch, finanziell und haushalterisch) sind seitens der Stadt Rödermark für den Fall einer/der Teilnahme an der „Hessenkasse“ erforderlich bzw. notwendig? Welcher Zeitrahmen wird hierfür realistisch veranschlagt? 4.) Wie bewertet der Magistrat das Programm der „Hessenkasse“ mit objektivem Blick auf Rödermark ganz allgemein? |
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