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Sachverhalt/Begründung:
Auf Antrag des Stadtbrandinspektors Herbert Weber sowie nach Absprache mit den Wehrführen der Feuerwehren Ober-Roden und Urberach wird beigefügt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rödermark – Feuerwehrsatzung – geändert.
Die derzeitig gültige Satzung entspricht vollumfänglich der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Es sollen zusätzliche Regelungen zur Aufnahme in die Einsatzabteilung (§ 5) und zur Beendigung der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung (§ 6) aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang wurde die Einführung einer Probezeit (Neu - § 5a) vor der dauerhaften Aufnahme in die Einsatzabteilung geregelt.
Ebenso ist es gewollt, das maximal zulässige Höchstalter gemäß Hessischen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz für die Wahl zum Stadtbrandinspektor/-in, stellvertretenden Stadtbrandinspektor/-in, Wehrführer/-in und stellvertretenden Wehrführer/-in die Satzung aufzunehmen. Hierzu muss die Satzung in § 13 Abs. 4 entsprechend der rechtlich zulässigen Möglichkeiten angepasst werden.
In dem beigefügten Satzungsentwurf sind die geplanten Änderungen kenntlich gemacht. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rödermark – Feuerwehrsatzung- gemäß dem beigefügten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
- Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rödermark – Feuerwehrsatzung -
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