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Vorlage - VO/0141/16  

 
 
Betreff: Spezielle Gefahren in der Setz- und Brutzeit (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
21.06.2016 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Naturschutzgesetz schützt die Kinderstuben von Tieren in besonderem Maße. Das Zerstören von Wohnhöhlen oder Vogelnestern, das Fällen von Habitatsbäumen, das Verschließen von Öffnungen zu den Kinderstuben ist verboten. Da nicht jede Kinderstube bekannt ist, wurde, um den Schutz allgemein zu erhöhen, eine Setz- und Brutzeit eingeführt, in der verschiedene Störungen vermieden werden sollen bzw. verboten sind. Dazu gehört das Fällen von Bäumen, das Schneiden von Gehölzen ebenso wie das Spazieren gehen mit Hunden ohne Leine in vielen Gebieten. Diese Sachverhalte sind in Verordnungen, Gesetzen und Satzungen festgehalten. In den vergangenen Wochen kam es in Rödermark zu neuen Störungen, die nach Kenntnisstand der Anfragesteller noch keiner speziellen Regelung unterliegen. Die Problematik wurde auch in einem Presseartikel der Offenbach Post vom 20. Mai aufgegriffen.

 

Die Stadtverordneten Dr. Rüdiger Werner und Christian-David Bombelka fragen hierzu gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

 

1.)    Ist dem Magistrat bekannt, dass in den Wiesen um die Kläranlage in den letzten Wochen wiederholt Gleitschirmflieger geprobt haben (mitten im Revier einer Feldlerche)? Kann Personen mit Gleitschirmen während der Setz- und Brutzeit das Betreten von Wiesen und Äckern untersagt werden? Wenn ja, mit welcher Grundlage? Hat die Stadt, z.B. durch Änderung einer Satzung, die Möglichkeit, hierzu Regelungen einzuführen?

 

2.)    Für die Tierwelt äußerst problematisch sind Drohnen. Diese unbemannten Flugobjekte fliegen, kommen von oben und haben die Größe von Greifvögeln, weshalb sie den Fluchtinstinkt bei deren Beute auslösen. In den letzten Monaten fliegen auch über Rödermarks Wiesen vermehrt Drohnen. Einige Drohnenbesitzer machen sich sogar einen Spaß daraus, auf den Feldern sitzende Vögel (Raben, Tauben, Stare) mit ihren Flugobjekten aufzuschrecken und zu jagen. Welche Regelungen gibt es bisher bzgl. des Fliegenlassens von Drohnen? Gibt es für die Stadt eine Möglichkeit, das Fliegen mit Drohnen zumindest in der Setz- und Brutzeit zu untersagen, d.h. daraus eine Ordnungswidrigkeit zu machen?

 

3.)    Die meisten Besitzer von Modellfliegern sind in Vereinen organisiert und nutzen das Gelände des Modellflugvereins. In letzter Zeit konnten aber immer wieder Modellflieger weit außerhalb des dafür vorgesehenen Platzes beobachtet werden, darunter immer wieder ein großer Hubschrauber, der laut lärmend knapp über Feldgehölze und Wiesen donnerte. Welchen Regelungen unterliegen Modellflieger? Gibt es bereits gesetzliche Einschränkung für den Flug während der Setz- und Brutzeit? Falls ja: wie sehen diese aus? Falls nein: hat die Stadt die Möglichkeit, z.B. durch eine Satzungsänderung, hier Einschränkungen zum Schutz der Tierwelt zu schaffen?

 

4.)    Unabhängig von der aktuellen Rechtslage: welche Möglichkeiten hat die Stadt generell, diesem problematischem Verhalten weniger Personen zu begegnen?